Mobbing-Interviews?

Burgstaller sieht in Festspiel-Affäre Prozess entgegen

Salzburg
14.04.2011 14:01
Im Osterfestspiel-Skandal kommt es am 5. Juli zu einem brisanten Zivilprozess am Salzburger Landesgericht, auch wenn es sich dabei nur um einen Nebenschauplatz handelt. Die ehemalige Steuerberaterin der Osterfestspiele, Brigitte K., hat Landeshauptfrau Gabi Burgstaller wegen Kreditschädigung geklagt. Der Vorwurf: Burgstaller habe ihr in Interviews Mitschuld an den Malversationen gegeben.

Die Buchhalterin und Steuerberaterin wies alle Vorwürfe zurück und klagte auf "Unterlassung und Widerruf". Die Bemessungsgrundlage der Kreditschädigung wurde mit 34.620 Euro beziffert. "Meine Mandantin ist gemobbt worden und hat ihren Posten verloren", sagte ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Herbert Hübel, am Donnerstag. Burgstaller müsse jetzt in dem öffentlichen Verfahren ihre inkriminierten Äußerungen unter Beweis stellen.

Oberstes Gericht widerspricht Salzburger Gericht
In erster Instanz hatte das Landesgericht Salzburg im Juli 2010 entschieden, dass die Klage gar nicht zulässig sei, weil Burgstaller die Aussagen nicht als Privatperson sondern in ihrer Funktion als Landeshauptfrau getätigt habe. Das Oberlandesgericht Linz und auch der Oberste Gerichtshof in Wien sahen das anders. Schon im OLG-Urteil hieß es, dass "aus der Zuständigkeit für sämtliche Festspielsubventionen kein Zusammenhang der Interviews mit einer hoheitlichen Tätigkeit abzuleiten ist".

Die Landeshauptfrau will nun in dem Zivilprozess die Gelegenheit nutzen, "alle inhaltlichen Argumente auf den Tisch zu legen", wie ihr Sprecher mitteilte. Burgstaller geht davon aus, dass sie im Verfahren ihre Aussagen mit Fakten untermauern kann. Bei Klärung der Zulässigkeit der Klage habe es sich um eine "rein formale Vor-Frage" gehandelt, die nun mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs beantwortet sei, hieß es aus dem Büro der Landeshauptfrau.

Derzeit 13 Personen im strafrechtlichen Visier
In der strafrechtlichen Affäre um ungereimte Geldflüsse mit einem mutmaßlichen Schaden von zwei Millionen Euro ermittelt die Staatsanwaltschaft Salzburg derzeit gegen 13 Personen. Das Verfahren gegen die Protokollchefin der Salzburger Festspiele wurde mittlerweile eingestellt. Laut Staatsanwaltschafts-Sprecherin Barbara Feichtinger dürfte noch vor dem Sommer feststehen, gegen welche Personen Anklage erhoben wird.

Die Affäre war im Dezember 2009 aufgeflogen und hatte zur Entlassung des Geschäftsführers der Osterfestspiele, Michael Dewitte, und des Technischen Direktors der Sommerfestspiele, Klaus K., geführt.

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