Dieses Mal ging es um eine Ausfallhaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro, die das Land 2006 für einen Kredit des Fußballvereins bewilligt hatte. Es gab zwar die nötigen Regierungsbeschlüsse, doch scheiterte das Vorhaben letztlich dran, dass dem finanzschwachen Klub keine Bank mehr den nötigen Kredit gewährte. Kartnig habe sich trotzdem "unrechtmäßig bereichern wollen", so der Ankläger, auch wenn es letztlich nicht geklappt habe.
Zuständig war der damalige Sportlandesrat Manfred Wegscheider, der dem Klub 2006 - ebenso wie dem ähnlich maroden Stadtrivalen GAK - Hilfe zusagte. "Hätten Sie das auch gemacht, wenn Sie gewusst hätten, dass Sturm zahlungsunfähig ist?", fragte Richter Karl Buchgraber. "Dezidiert nein", antwortete Wegscheider. In diesem Fall "wäre es nicht zum politischen Bekenntnis einer Haftungsübernahme gekommen", so der frühere Landesrat.
"Wir haben alle Eventualitäten mitberücksichtigt"
Mangelnde Sorgfalt bei der Überprüfung des Klubs wollte sich Wegscheider nicht vorwerfen lassen: "Wir haben alle Eventualitäten mitberücksichtigt." Die Bedingungen für die Ausfallhaftung sei gewesen, dass Sturm die Lizenz bekommt und außerdem eine positive Fortführungsprognose vorweisen kann. "Es war meine Aufgabe, dem österreichischen Fußball den SK Sturm zu erhalten", betonte der Zeuge nachdrücklich.
Nach dem ersten Beschluss in der Regierung zugunsten der Ausfallhaftung kam es zur Hausdurchsuchung bei Sturm. Trotzdem wurde der Beschluss ein zweites Mal gefasst. "Finden Sie, dass das Land getäuscht worden ist?", fragte der Richter. "Das kann ich beim SK Sturm nicht behaupten", so Wegscheider. Der Staatsanwalt sah das offenbar anders und wertete das Vorgehen des Fußballvereins als versuchten schweren Betrug.
Der Prozess wird nach einer Pause am 27. April mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt.
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