3 Monate unbedingt

21-jähriger Kroate wegen Überfalls auf LKH verurteilt

Salzburg
11.04.2011 13:29
Drei Jahre unbedingte Haft – dieses (nicht rechtskräftige) Urteil hat ein 22-jähriger Drogensüchtiger bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg ausgefasst, nachdem er am 20. Jänner 2011 eine Nachtschwester im Salzburger Landeskrankenhaus mit einer "Feuerzeugpistole" bedroht und zur Herausgabe von suchtgifthaltigen Medikamenten gezwungen hatte. Schon am Tag zuvor hatte er dort Psychopharmaka gestohlen.

"Es gibt wohl nichts Verwerflicheres, als im Krankenhaus eine Schwester, die alleine in der Nacht ihren Mann steht, mit einer Pistole zu überfallen. Sie ging davon aus, dass es eine echte Waffe war", redete Richterin Karoline Edtstadler dem Angeklagten nach der Urteilsverkündung noch ins Gewissen. Sie wies darauf hin, dass bei einer Freiheitsstrafe von drei Jahren noch die prinzipielle Möglichkeit einer stationären Therapie bestehe.

Eine Stunde Angst für Nachtschwester
Eine Stunde lang hielt der vermummte Mann die 21-jährige Nachtschwester in ihrem Dienstzimmer in Schach. Falls sie einen Alarm auslöse, werde er "dem Wachmann ins Knie schießen", drohte er noch. Die geschockte Frau musste die Arzneimittelschränke aufsperren und ihm die Psychopharmaka sowie suchtgifthaltigen Präparate übergeben. Er bediente sich auch selbst.

"Ich habe die Pistole als echte Waffe eingeschätzt. Als ich nach einer halben Stunde zu weinen begann, sagte er, es tue ihm leid. Er brauche die Sachen, weil er aus dem Suchtgiftprogramm gefallen ist. Zum Schluss hat er mich umarmt", schilderte das Opfer vor Gericht. Sie leidet heute noch an Angstzuständen. Nachtdienst absolviert sie seither nur mehr zu zweit.

30 Medikamente im Wert von 500 Euro erbeutet
Beim Überfall erbeutete der Kroate rund 30 Medikamente im Wert von 500 Euro. Zwei mit dem Diebesgut gefüllte Plastiksackerln übergab er nach eigenen Angaben einem "russischen Gläubiger", um mit dem "Straßenverkaufswert von 400 Euro" seine rund 2.000 Euro hohen, privaten Schulden aus Suchtgiftgeschäften zu verringern. Einen Teil der Medikamente konsumierte er selbst. Sein Verteidiger kritisierte die "mangelnden Sicherheitsvorkehrungen" des Spitals und erklärte, sein Mandant hätte die Taten aus Verzweiflung begangen, weil dieser wegen des Entzuges dringend Medikamente benötigte.

Der Angeklagte wurde wegen Raubes, Diebstahls und Vergehen nach dem Suchtgiftgesetz verurteilt. Staatsanwältin Eva Danninger-Soriat gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Die Strafandrohung betrug bis zu zehn Jahre Haft, der 22-Jährige war wegen einschlägiger Vergehen bereits mehrmals vor Gericht gestanden.

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