Jugendschutzgesetz

Länder bei Alkohol einig, im Osten aber weiter Schnaps

Vorarlberg
08.04.2011 16:31
Ein weiterer Schritt zu einem harmonisierten Jugendschutzgesetz ist getan: Bund und Länder haben sich am Freitag bei der Landesjugend-Referentenkonferenz in Dornbirn auf eine Regelung im Bereich der Alkoholika geeinigt, wobei die östlichen Regionen ausscheren dürfen. Die Frage einheitlicher Ausgehzeiten ist aber weiter offen und soll bis Juni geklärt werden. "Wir sind einen wesentlichen Schritt weitergekommen", erklärten Familienminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretärin Verena Remler (beide ÖVP) zum Abschluss Konferenz.

Neun Bundesländer und somit neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze gibt es in Österreich. Bereits in der Vergangenheit gab es Bestrebungen zu einer Harmonisierung, denn die Bestimmungen führen mitunter doch zu skurrilen Situationen. Zum Beispiel, wenn ein 17-jähriger Steirer die Landesgrenze überquert, in Niederösterreich legal bis in die frühen Morgenstunden feiert und sich dann beim unbegleiteten Nachhausekommen nach 2 Uhr früh in seinem Heimatbundesland strafbar macht.

Die Baustelle der Ausgehzeiten bleibt nach wie vor in Betrieb. Hier konnten sich am Freitag nur sieben der neun Landesvertreter einigen. Bis auf Vorarlberg und Kärnten sind alle Bundesländer damit einverstanden, dass das Ausgehen ab 16 Jahren zeitlich unbegrenzt sein soll. Von den beiden Ausscherern will Mitterlehner bis Juni ein klares Ja oder Nein hören und dann die Vereinbarung abschließen. Vorarlberg will sich noch mit seinem Jugendbeirat absprechen.

Absurdes Zeiten-Wirrwarr
Derzeit dürfen in den meisten Bundesländern Kinder bis 14 Jahre bis 22.00 Uhr unterwegs sein. In der Steiermark müssen die bis zu 14-Jährigen schon eine Stunde früher daheim sein, in Vorarlberg erst um 23.00 Uhr. 23.00 Uhr gilt auch für 14-Jährige in Salzburg, das aber nur, wenn es sich um die Nacht vor Sonn- oder Feiertagen handelt.

Die Ausgeherlaubnis für die bis zu 16-Jährigen reicht in den einzelnen Bundesländern von 23.00 Uhr in der Steiermark bis 1.00 Uhr in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. In Tirol gilt zwar ebenfalls 1.00 Uhr, dies aber nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder bei Schulveranstaltungen und Ähnlichem. Begrenzungen für Über-16-Jährige gibt es nur in drei Bundesländern. In der Steiermark gilt 2.00 Uhr, mit Aufsichtsperson gibt es keine Beschränkung. In Kärnten gilt ebenfalls 2.00 Uhr in den Nächten vor Sonn- und Feiertagen und in Vorarlberg ist das Ausgehen generell bis 2.00 Uhr erlaubt.

"Fusel" jetzt einheitlich erst ab 18 - nur im Osten nicht
Beim Alkohol wurde ein Durchbruch erzielt - allerdings mit Bauchschuss, da den östlichen Bundesländern Ausnahmen genehmigt werden und sie damit ihre Gesetze, die Mitterlehner eigentlich bundesweit als Vorbild wollte, behalten dürfen. Im Rahmen der sogenannten 15a-Vereinbarung soll zunächst der Erwerb, Besitz und Konsum von Alkohol bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten sein. Dieses Verbot besteht bereits jetzt in allen Bundesländern.

Bei der bis Freitag noch strittigen Frage der hochprozentigen Alkoholika (von Alkopops bis Whiskey) hat man sich dahingehend geeinigt, dass sie grundsätzlich erst für 18-Jährige erlaubt werden, die Länder diesbezüglich aber auch liberalere Regelungen treffen können. De facto wird es also so sein, dass in Wien, Niederösterreich und im Burgenland bereits ab 16 Jahren alle alkoholischen Getränke gekauft und konsumiert werden können, in den anderen sechs Bundesländern will man strenger sein. Niederösterreichs Landesrat Johann Heuras zeigte sich insofern zufrieden, "als wir unsere bewährte Regelung bei den Alkoholika beibehalten können".

Medienkommission für Computerspiele
Abseits der Themen Ausgang und Alkohol hob Staatssekretärin Remler besonders die Einigung im Bereich des Medienschutzes hervor. So ist unter anderem die Einrichtung einer Medienkommission geplant, die sich etwa um österreichweit einheitliche Kennzeichnungen für Computerspiele und DVDs kümmern wird.

Die Medien hätten sich in den vergangenen Jahren stark verändert, Jugendlichen, aber auch Eltern und Lehrern müssten die Gefahren im Internet bewusst gemacht werden, so die Staatssekretärin.

Jugendanwälte und Vertreter enttäuscht
Die Bundesjugendvertretung hat nach der Einigung am Freitag postwendend auf weitere Schritte gepocht. Zwar zeigte man sich erfreut, "dass endlich Bewegung in die Sache gekommen ist", die Verhandlungsergebnisse würden aber noch zu kurz greifen, erklärte BJV-Vorsitzender Wolfgang Moitzi in einer Aussendung. "Von einer tatsächlichen Vereinheitlichung sind wir leider immer noch zu weit entfernt", so Moitzi, der an Kärnten und Vorarlberg plädiert, Lösungen nicht zu blockieren. Es sei "unverständlich", dass manche Bundesländer ihre Machtbedürfnisse auf dem Rücken junger Menschen austragen würden, meinte der BJV-Vorsitzende.

Auch Österreichs Jugendanwälte zeigten sich wiederum über die "Schnaps-Erlaubnis" enttäuscht, allerdings nicht die für den Osten, sondern die strengeren Regeln in Restösterreich. Eine 15a-Vereinbarung, die es ermögliche, Ausnahmen zu machen, sei kein Fortschritt. Der Westen und Süden Österreichs betreibe noch immer "Kleingartenpolitik" und beharre auf seinen "realitätsfremden Bestimmungen" was Ausgehzeiten und Alkoholkonsum betrifft.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Vorarlberg Wetter
0° / 2°
bedeckt
1° / 5°
leichter Regen
2° / 6°
bedeckt
2° / 5°
bedeckt



Kostenlose Spiele