Der Innsbrucker Wolfgang G. (32) war zwar nur der Zweitangeklagte, dennoch fiel seine Strafe viel höher aus, als die des eigentlichen Täters. Das hatte drei Gründe: Erstens war der hauptbeschuldigte Haller zum Zeitpunkt der Straftaten noch ein junger Erwachsener, zweitens bestritt der 32-Jährige hartnäckig seine Mitschuld und drittens war er noch dazu nach seiner vorzeitigen Entlassung aus der Haft äußerst rasch rückfällig geworden.
Anwältin meldete Berufung an
So verhängte der Schöffensenat unter Richterin Sonja Obwieser über den Erstangeklagten nur 24 Monate Haft, davon 16 bedingt, über seinen Komplizen aber harte vier Jahre, was mit einem Widerruf einer noch offenen Haft von elf Monaten knapp fünf Jahre hinter Gittern bedeutet. Während der Haller fast freudestrahlend sein Urteil sofort akzeptierte, meldete die Anwältin des Älteren Nichtigkeit und Berufung an.
Die vom Duo laut Gericht verübten Straftaten sind an und für sich nicht gerade weltbewegend: Einige zum Teil gar nur versuchte Einbrüche, Diebstähle und kleinere Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz. Den großen Unterschied in der Bestrafung machte aber das Verhalten vor Gericht aus.
Taten mit Vehemenz bestritten
Während der jüngere Täter voll auspackte und so auch zur Klärung von Straftaten beitrug, die ihm nicht einmal vorgeworfen worden waren, bestritt der Ältere bis auf einen kleinen Drogen-Tatbestand alle Vorwürfe bis zuletzt mit Vehemenz.
von Werner Kriess, Tiroler Krone
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