Mann (61) verurteilt

Drei Mädchen über Jahre hinweg sexuell missbraucht

Salzburg
07.04.2011 12:09
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von drei unmündigen Mädchen und wegen versuchter schwerer Nötigung ist am Donnerstag ein 61-jähriger Pinzgauer am Landesgericht Salzburg rechtskräftig verurteilt worden. Der Pensionist erhielt 20 Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 1.920 Euro. Die Übergriffe ereigneten sich von 2000 bis Ostern 2009 im Wohnzimmer des Mannes, im Fitnessraum, in seinem Ferienhaus und im Wald. Der Beschuldigte legte vor dem Schöffensenat ein reumütiges und umfassendes Geständnis ab.

Der bisher unbescholtene, verheiratete Pinzgauer brach in Tränen aus, als Verteidiger Stefan Rieder in seinem Eingangsplädoyer erklärte, dass sein Mandant die volle Verantwortung für die Taten übernehme. Bisher hatte der 61-Jährige alle Vorwürfe bestritten - aus Angst, die Familie breche auseinander und er werde in dem kleinen Ort, in dem er lebt, geächtet, wie der Rechtsanwalt erklärte. Nun sei für den Angeklagten der "Tag des großen Reinemachens", auch wenn das Geständnis den "bürgerlichen Tod" zur Folge habe: "Er bestätigt Punkt für Punkt die Anklage."

Mädchen mit Süßigkeiten geködert
Die Mädchen waren zu Beginn der "Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlungen" fünf, acht und achteinhalb Jahre alt. Der Beschuldigte köderte die Fünfjährige, die er von 2000 bis 2004 missbrauchte, mit Süßigkeiten. Das zweite Mädchen lockte er im Tatzeitraum Juli 2008 bis Ostern 2009 und das dritte Mädchen zu Ostern 2009 auch unter dem Vorwand ins Haus, sie könnten in seinem Fitnessraum Turnübungen machen.

Opfer leiden immer noch an psychischen Störungen
Eines der Opfer leidet laut ihrem Prozessbegleiter an einer schweren posttraumatischen Belastungsstörung, sie muss einmal pro Woche eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. "Sie hat Angstzustände und Schlafstörungen." Auch die beiden anderen haben nach Angaben ihrer Vertreterin psychische und physische Schmerzen erlitten. Der Pensionist drohte zudem einem der Kinder, es werde etwas passieren, wenn es von den Vorfällen erzähle, schilderte Staatsanwalt Andreas Allex. Der Vorsitzende des Schöffensenates, Günther Nocker, hatte die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers vor der Beweisaufnahme ausgeschlossen. Der Verurteilte muss jetzt den drei Opfern ein Teilschmerzensgeld von insgesamt 5.000 Euro zahlen.

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