Eltern verzweifelt
Paris verwehrt Leihmütter-Kindern Staatsbürgerschaft
Das Kassationsgericht in Paris bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Urteilsspruch eines untergeordneten Gerichtes. Demnach können diese Kinder nicht ins Melderegister eingetragen werden und haben somit keinen Zugang zu französischen Pässen oder Ausweisen. Der Grund: In Frankreich sind die Dienste von Leihmüttern verboten.
Eltern verzweifelt
Das Gericht hatte sich auf im französischen Recht verankerte Prinzipien berufen. Das Urteil verwehre den Kindern nicht den Umgang mit ihren Eltern, stellten die Richter klar. Die Eltern sind nach dem Urteil verzweifelt und appellieren an Präsident Nikolas Sarkozy (Bild), das Leihmütter-Gesetz überprüfen zu lassen. Auch schließen sie nicht aus, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
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