Eltern verzweifelt

Paris verwehrt Leihmütter-Kindern Staatsbürgerschaft

Ausland
07.04.2011 07:19
Sie haben französische Eltern, aber eine Leihmutter in den USA - und bekommen deshalb keine französische Staatsbürgerschaft. Das hat eines der höchsten Gerichte in Frankreich im Fall von Zwillingen entschieden, die ein französisches Paar im Jahr 2000 von der Leihmutter in den Vereinigten Staaten austragen ließ. Den Kindern war von Kalifornien unter dem Namen ihrer Eltern eine Geburtsurkunde ausgestellt worden.

Das Kassationsgericht in Paris bestätigte am Mittwoch den entsprechenden Urteilsspruch eines untergeordneten Gerichtes. Demnach können diese Kinder nicht ins Melderegister eingetragen werden und haben somit keinen Zugang zu französischen Pässen oder Ausweisen. Der Grund: In Frankreich sind die Dienste von Leihmüttern verboten.

Eltern verzweifelt
Das Gericht hatte sich auf im französischen Recht verankerte Prinzipien berufen. Das Urteil verwehre den Kindern nicht den Umgang mit ihren Eltern, stellten die Richter klar. Die Eltern sind nach dem Urteil verzweifelt und appellieren an Präsident Nikolas Sarkozy (Bild), das Leihmütter-Gesetz überprüfen zu lassen. Auch schließen sie nicht aus, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

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