Der in Deutschland lebende Erstangeklagte (Jahrgang 1974), und sein um zwei Jahre jüngerer Kompagnon, der in Österreich lebt, hatten Schulden und beschlossen das Problem mit einem Bankraub zu lösen. Sie seien mit dem eigenen Auto zu der Bank gefahren. Der Ältere soll in das Geldinstitut gegangen sein, eine 21-jährige Mitarbeiterin mit einer Pistole bedroht und Geld gefordert haben, so der Vorwurf. Der Jüngere habe im Fahrzeug gewartet.
Kurz nach dem Überfall nahm die Polizei beide bei einem ehemaligen Grenzübergang in Deutschland fest. Die gesamte Beute wurde sichergestellt. Die Angeklagten belasteten sich gegenseitig, als es darum ging, wer die Waffe besorgt habe. Das Schöffengericht kam zum Schluss, dass die Italiener den Überfall gemeinsam geplant und durchgeführt hätten. Die höhere Strafe des Erstangeklagten ergibt sich aus dessen einschlägiger Vorstrafe und der Tatsache, dass er es war, der in die Bank ging, während der andere im Fluchtwagen saß.
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