Nach 3 Jahren Streit

Beinahe-Medizin-Rektor: Beschwerde zurückgewiesen

Steiermark
06.04.2011 11:01
Im Streit über die überraschende Abwahl des designierten Rektors Emil Reisinger an der Medizinischen Universität Graz ist nun - nach drei Jahren - höchstgerichtlich entschieden worden: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wies die Beschwerde des ehemaligen Beinahe-Medizin-Rektors zurück.

Tropenmediziner Reisinger, der im langwierigen Rektorswahlverfahren 2007/2008 an der Spitze der Vorschläge des Uni-Senates stand, war vom Uni-Rat im Jänner per Losentscheid zunächst gewählt worden. In den Wochen danach gab es aber Konflikte zwischen Reisinger und dem Uni-Rat bezüglich zweier Vizerektoren. Die Arbeitsvertragsverhandlungen kamen nicht recht in Schwung - bis sich der Unirat schließlich auf den ebenfalls gereihten Grazer Dermatologen Josef Smolle einigte.

Reisinger legte Beschwerde ein. Diese wurde nun zurückgewiesen, wie der Universitätsrat der Medizinischen Universität in einer Aussendung mitteilte. In der Begründung weise der VfGH darauf hin, dass es sich bei der bekämpften Vorgehensweise des damaligen Universitätsrates nicht um eine Abberufung eines amtierenden Rektors handelte, hieß es.

"Nicht die Rechte eines amtierenden Rektors"
Reisinger habe laut Universitätsrat wegen des Fehlschlagens der Arbeitsvertragsverhandlungen "nicht die Position und damit die Rechte eines amtierenden Rektors" erhalten. "Eine Abberufung eines amtierenden Rektors - wovon der Beschwerdeführer ausging - ist damit nicht erfolgt. Damit ist das seit 2008 anhängige Beschwerdeverfahren rechtskräftig erledigt", erläuterte Uni-Rats-Vorsitzende Cattina Maria Leitner die Begründung des VfGH.

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