Kurz vor Ostern

Hauswirth verliert Osterhasen-Streit gegen Lindt

Österreich
04.04.2011 13:47
Im jahrelangen Streit um die Markenrechte an einem goldfarbenen Schokolade-Osterhasen hat der Schweizer Konzern Lindt kurz vor Ostern einen möglicherweise entscheidenden Sieg gegen den burgenländischen Hersteller Hauswirth errungen. Das Handelsgericht Wien gab einer Klage von Lindt & Sprüngli statt, Hauswirth wird die Produktion und der Vertrieb seines in Goldfolie gewickelten und mit roter Schleife versehenen Schoko-Hasen untersagt. Bei der heimischen Firma gibt man sich allerdings kämpferisch: "Wir werden definitiv Berufung einlegen!"

Im Burgenland ist man der Meinung, "dass sich unsere Rechtsansicht im weiteren Lauf des Prozesses durchsetzen wird", sagte Geschäftsführer Roman Hauswirth am Montag. Denn bei der Entscheidung des Handelsgerichts handle es sich nur um ein erstinstanzliches Urteil, das nicht rechtskräftig sei.

Für Ostern 2011 seien von der Entscheidung zudem gar keine Hasen betroffen. Denn das Unternehmen habe derzeit nur solche mit einer rot-weiß-roten Masche (im Bild oben links) im Umlauf. Diese "goldenen Sitzhasen" seien laut Landesgericht Eisenstadt "nicht verwechslungsfähig". Im Rechtsstreit mit Lindt gehe es der Firma "ums Prinzip. Und wir werden alle Möglichkeiten des Rechtsstaates ausschöpfen".

Lindt hofft auf endgültigen Entscheid

Sehr zufrieden mit dem Urteil ist man dagegen naturgemäß in der Schweiz. Begründet wird der Richtspruch damit, dass "Verwechslungsgefahr" mit der von Lindt & Sprüngli eingetragenen und EU-weit geschützten Marke "Goldhase" bestehe. "Der 'Goldhase' ist eines unserer wichtigsten Produkte. Wir freuen uns daher sehr über das Urteil des Handelsgerichts Wien. Unsere Auffassung, dass Hauswirth unsere Markenrechte verletzt hat, wurde dadurch bestätigt", erklärte Adalbert Lechner, der für Österreich und Deutschland zuständige Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft von Lindt & Sprüngli.

Der Vorwurf der Firma Hauswirth, Lindt & Sprüngli habe seine Marke "bösgläubig" angemeldet und verfolge nur das Ziel, andere Mitbewerber zu behindern und vom Markt zu drängen, sei vom Gericht als "unberechtigt" abgewiesen worden. "Wir hoffen, dass mit diesem Urteil das Verfahren nun endgültig abgeschlossen ist", so Lechner.

Irreführung der Konsumenten?
Lindt hatte sich den "Goldhasen" im Jahr 2000 als Gemeinschaftsmarke EU-weit schützen lassen. Seitens des Konzerns wurde festgestellt, dass es in dem Verfahren "weder um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen noch um die Verdrängung anderer Schokoladenosterhasen vom Markt" gehe. "In erster Linie wollen wir unsere Marke schützen, also unsere spezielle Art und Form des Schokoladenosterhasen. Wettbewerber können selbstverständlich Schokoladehasen anbieten, die sich von unserem unterscheiden", so Lechner. Lindt stellt den "Goldhasen" seit 1952 her, seit 1994 wird er in Österreich vertrieben. Man gehe "nur gegen Wettbewerber vor, deren Schokoladenosterhasen dem Produkt zum Verwechseln ähnlich sind, weil damit Verbraucher in die Irre geführt werden", hieß es.

Gerichtsmarathon seit 2004
Der Schokoladen-Zwist beschäftigt die Gerichte seit 2004. Lindt hatte damals eine Klage gegen Hauswirth eingebracht, weil der burgenländische Osterhase mit der roten Schleife dem Lindt-Hasen zum Verwechseln ähnlich sehe. Eine erstinstanzliche Entscheidung hatte Hauswirth recht gegeben - Hauswirth hatte damals argumentiert, die für den Goldhasen von Lindt angemeldete Gemeinschaftsmarke müsse für ungültig erklärt werden. Die Schweizer Firma habe den Markenschutz nämlich beantragt, um Mitbewerber, die bereits ähnliche Schokohasen verkaufen, an einer weiteren Vermarktung zu hindern.

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