Kommission tagt

Rektorswahl an Karl-Franzens-Uni in Graz geplatzt

Steiermark
04.04.2011 11:51
Die für Dienstag, den 5. April vorgesehene Rektorswahl an der Karl-Franzens-Universität in Graz ist abgesagt worden. In der ersten Sitzung der universitätsinternen Schiedskommission, die der Grazer Rektorenamts-Bewerber und Jurist Joseph Marko angerufen hatte, weil er sich diskriminiert fühlt, wurde am vergangenen Freitag keine Entscheidung getroffen. Die Kommission tagt nun am Dienstag ein weiteres Mal.

Dass sich die Wahl zur Nachfolge von Rektor Alfred Gutschelhofer an der Universität Graz verzögert, steht nunmehr definitiv fest: "Der Unirat muss die Entscheidung abwarten, die Wahl findet am Dienstag nicht statt", hieß es am Montag seitens der Uni-Pressestelle.

In den Dreiervorschlag des Senats wurden der Montanist und Werkstoffwissenschafter Ewald Werner, die Gehirnforscherin Christa Neuper und der Rechtshistoriker und derzeitige Vizerektor Martin Polaschek aufgenommen. Der Grazer Rechtsprofessor Joseph Marko und die ehemalige Vizerektorin Ada Pellert kamen nicht zum Zug.

Rechtsprofessor fühlt sich diskriminiert
Marko fühlt sich "aus politischen, weltanschaulichen und religiösen Gründen" diskriminiert, weil er in den Hearings zuerst nach der politischen Gesinnung und seiner Mitgliedschaft beim Österreichischen Cartellverband (ÖCV) gefragt wurde. Der ÖCV ist eine Vereinigung von 12.000 katholischen Studenten und Akademikern. Gemeinsam haben sie laut eigener Definition das Bekenntnis zu den vier Prinzipien: Religion, Wissenschaft, Vaterland und Lebensfreundschaft. Der Rechtsprofessor hat sich an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen gewandt, welcher die Beschwerde an die Schiedskommission weitergeleitet hat.

Für wie lange sich die Wahl nun verzögert, steht noch nicht fest: "Das ist abhängig von der Entscheidung, die die Kommission trifft", so Andreas Schweiger von der Pressestelle. Zum einen muss die Kommission auch am Dienstag noch nicht zu einer Entscheidung kommen - sie hat dazu zwei Wochen Zeit. Stellt die Kommission tatsächlich eine Diskriminierung fest, müssten die Vorschläge von Findungskommission und Senat für ungültig erklärt und neu beschlossen werden. Zum anderen hat Marko Ende der Vorwoche bereits angekündigt, dass er "je nach Begründung der Schiedskommission" auch den Weg zum Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof nicht scheue.

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