Im Einkaufszentrum DEZ spielte sich der Vorfall vor knapp einem Jahr ab. Die 21-Jährige wurde beim Ladendiebstahl von einer Detektivin beobachtet und gestellt. Sie konnte aber davonlaufen. Dennoch wurde sie erwischt und eindeutig von mehreren Zeugen erkannt. Die Folge: Verurteilung wegen Ladendiebstahls. Da half auch die Aussage der Freundin (25) nicht, die behauptete, dass ihre Freundin immer in ihrer Nähe war und es weder den Diebstahl noch das Davonlaufen gegeben habe.
Harte Strafe für Falschaussage
Da die 21-Jährige verurteilt wurde, war also die Aussage der Freundin falsch. So saß die 25-Jährige am Freitag auf der Anklagebank – wegen falscher Beweisaussage. Bei diesem Delikt ist das Gesetz hart, denn sämtliche Ermittler in einem Verfahren sind auf wahrheitsgemäße Aussagen angewiesen. So fasste die dreifache Mutter eine Strafe von 1.200 Euro aus. Sie nahm das Urteil, das nicht rechtskräftig ist, an.
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