Bisher haben 64 Menschen die Anlaufstelle kontaktiert, mit 42 wurden Beratungsgespräche geführt. 22 Fälle von körperlichem oder seelischem Leid, die sich in Salzburger Einrichtungen zugetragen haben sollen, wurden der vierköpfigen Kommission zur Beratung über etwaige Entschädigungszahlungen vorgelegt. "Über die Hälfte der Fälle ist bereits beraten worden. In den nächsten Wochen kann mit den ersten Entscheidungen über Entschädigungen gerechnet werden", sagte der Sprecher.
Finanziert werden die Zahlungen aus Mitteln der Sozialhilfe
Grundsätzlich hätten alle, die mit der Anlaufstelle für Gewalt-und Missbrauchsopfer in Kontakt getreten sind, eine Entschädigung gefordert. Jeder, dem eine Entschädigung zusteht, soll auch eine bekommen, sagte der Mitarbeiter im Büro Scharer. Die Kommission, bestehend aus Vertretern der Ärzteschaft, Justiz, Jugendwohlfahrt und der Anlaufstelle, schlägt dabei die Entschädigung vor. Die Entscheidung darüber obliegt der Landesrätin. Finanziert werden die Zahlungen aus Mitteln der Sozialhilfe.
Die Anlaufstelle wurde in einem Büro an der Fachhochschule Puch-Urstein (Tennengau) eingerichtet. Eine Psychologin und eine Pädagogin kümmern sich um die Anliegen der Betroffenen. Es geht um sexuelle oder körperliche Übergriffe, die sich im Zeitraum von 1945 bis in die 1970er-Jahre zugetragen haben. Die Opfer waren meist Kinder oder Jugendliche, die von der Jugendwohlfahrt den Einrichtungen - meist handelte es sich um Heime - zugeteilt wurden.
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