Die Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien hatte im Februar einen Delegierungsantrag an das Landesgericht Klagenfurt gestellt, sie wollte den Prozess offenbar nicht in Kärnten stattfinden lassen. In der Gegenäußerung zu diesem Antrag hat nun Scheuchs Verteidiger beantragt, dass der Prozess außerhalb des Gerichtssprengels Kärnten-Steiermark stattfinden solle. "Es ist eigentlich logisch, dass das Verfahren nach Salzburg verlegt wird - wenn ich aus dem Gerichtssprengel weg will", so Scheuch. In Salzburg wäre nämlich das nächstgelegene Landesgericht außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichtes Graz.
Strafrahmen: Bis zu fünf Jahre Haft
Im Februar hatte das Justizministerium die Anklageschrift der Korruptionsstaatsanwaltschaft zum Teil genehmigt. Dem Politiker wird demnach Vorteilsannahme vorgeworfen, der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Haft. Der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft ebenfalls erhobene Vorwurf der Bestechlichkeit wurde hingegen fallen gelassen.
Anlass der Anklage ist ein Gespräch aus dem Jahr 2009, in dem Scheuch die Bereitschaft signalisiert haben soll, einem potenziellen russischen Investor im Gegenzug für ein Investment die österreichische Staatsbürgerschaft zu verschaffen. Der Parteichef soll zudem für seine Partei (damals war es noch das BZÖ) eine Spende gefordert haben. Realität wurde weder der eine noch der andere Deal. Scheuch bestreitet sämtliche Vorwürfe, dem Prozess sieht er "gelassen entgegen".
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