Der Anwalt seiner 23-jährigen Ex-Frau Liliana hatte vermutet, dass jene Meldebescheinigung gefälscht war, die Matthäus beim Gerichtstermin Anfang Februar in Hallein vorgelegt hatte. "Der Meldezettel ist nicht verfälscht", begründete die Leiterin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Christina Chalupsky, die Verfahrenseinstellung. "Die Staatsanwaltschaft hat die Causa rechtlich geprüft. Das Verfahren wegen des Verdachtes auf Fälschung besonders geschützter Urkunden wurde heute gegen 15.30 Uhr eingestellt", so Chalupsky am Dienstag weiter.
Matthäus hätte den Meldezettel auch nicht vorlegen müssen, weil das Paar eine Gerichtsstandvereinbarung für die einvernehmliche Scheidung getroffen habe, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft nach Rücksprache mit dem Rechtsmittelrichter. Jeder EU-Bürger könne einen Gerichtsstand für die Scheidung wählen, im Fall Matthäus war es das Bezirksgericht in Hallein. Lothar Matthäus sei zudem in Salzburg gemeldet, wurde betont.
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