Die angeforderten Gutachten von Brand-, elektrotechnischen, geologischen sowie Heizungs- und Anlagensachverständigen sind Anfang Februar bei der Staatsanwaltschaft eingelangt. Erkenntnisse daraus müsse er nun prüfen, so Fischer. Über genaue Inhalte wollte er freilich nichts sagen. Der bisher ermittelte Unfallhergang habe sich aber so weit bestätigt.
Leck in der Gasleitung als Ursache
Ermittelt wird wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Ob ein konkreter Schuldiger ausgemacht werden kann, ist aber noch unklar. Die Beamten des Landeskriminalamtes hatten in ihrem Abschlussbericht jedenfalls Anzeige gegen unbekannt erstattet. Die Katastrophe ausgelöst haben dürfte ein Leck in der Gasleitung unter dem Gehsteig vor dem Haus. Es soll durch einen Lichtbogenkurzschluss in einem das Gasrohr kreuzenden 20-kV-Stromkabel verursacht worden sein, das Gas strömte daraufhin durch ein stillgelegtes Rohr in das Haus. Die Leitungen lagen praktisch aufeinander, der erforderliche Mindestabstand wurde demnach also nicht eingehalten.
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