Im Zuge eines Ballspiels soll der 48-Jährige im August des Vorjahres ein zwölfjähriges Jungfeuerwehrmädchen zu Sturz gebracht und dies ausgenutzt haben, um ihre Brust anzugreifen. Im Auto soll er die Hand einer 14-Jährigen zwischen seine Beine gelegt haben und sie gefragt haben, ob sie "ihn" sehen wolle. Das Mädchen lehnte ab und stieg aus. Was wäre passiert, wenn die 14-Jährige nicht verneint hätte, fragte Richter Franz Furtner. "Ob ich den Mut dann gehabt hätte, weiß ich nicht", antwortete der Angeklagte leise.
"Idee" zu den Taten u. a. durch Eheprobleme
"Es war Ihnen schon klar, dass Sie eine Autoritätsperson sind?", mahnte der Richter. "Jetzt ist mir das mehr klar, aber damals...", so der 48-Jährige. Er sehe nun ein, dass es ein großer Fehler war, habe sich aber unter dem Schutz seiner Funktion gefühlt und nicht gedacht, dass die Feuerwehr-Jugendmitglieder gegen ihn aussagen würden. Die "Idee" zu den Taten sei ihm anfangs durch zufällige Berührungen und vermutlich auch aufgrund seiner Eheprobleme gekommen, führte er aus.
Mehrere Milderungsgründe schlagend geworden
Für die bedingte Haftstrafe im unteren Bereich seien gleich mehrere Milderungsgründe verantwortlich, erläuterte Furtner. Zum einen habe sich der Beschuldigte von Anfang an "umfassend und reumütig geständig" gezeigt, er habe bis dato einen ordentlichen Lebenswandel gehabt und durch die Taten auch erhebliche Konsequenzen erlitten - u. a. verlor er zweimal seinen Job und musste sämtliches soziales Engagement aufgeben. Außerdem seien die Handlungen - Berührungen im bekleideten Zustand - im "unteren Schwerebereich" gelegen.
Neben der bedingten Haftstrafe wurde dem Mann auch die Ausübung von Tätigkeiten in der Jugendbetreuung für fünf Jahre untersagt und er wurde angewiesen, sich um eine psychotherapeutische Behandlung zu bemühen. Den beiden Opfern wurden je 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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