18 Monate Haft

Mediziner ließ sich Pornos aus Jugend-Gefängnis schicken

Niederösterreich
08.03.2011 17:54
Zu 18 Monaten unbedingter Haft ist am Dienstag im Wiener Landesgericht ein 45-jähriger Arzt verurteilt worden, der sich von mehreren in der Jugendstrafanstalt Gerasdorf (Niederösterreich) einsitzenden Burschen und Männern mittels Wertkartenhandys Nackfotos zusenden ließ. Diese druckte er dann in Postergröße aus und hängte sie in seinem Schlafzimmer an die Wand. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mediziner hatte einfach 30 bis 40 Handys über die Gefängnismauer geworfen. Die Jugendlichen mussten diese beim Spaziergang im Innenhof nur mehr aufklauben und in ihre Zellen schmuggeln. Von zehn Burschen und jungen Erwachsenen soll der Mediziner per MMS pornografische Fotos und Videos erhalten haben.

Im Gegenzug ermöglichte er ihnen das verbotene Telefonieren hinter Gittern, indem er ihnen Guthaben auf die Mobiltelefone aufbuchte. Da drei der Häftlinge erst 15 bzw. 16 Jahre alt waren, war für das Schöffengericht (Vorsitz: Martina Hahn) der Tatbestand des Besitzes von kinderpornografischem Material erfüllt. Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2004 das Horten einschlägiger Bilder von unter 18- Jährigen unter Strafe gestellt, nachdem bis dahin eine Altersgrenze von 14 Jahren gegolten hatte.

13-Jährigen im Intimbereich "untersucht"?
Der zweite Verhandlungstag - der Prozess hatte bereits im vergangenen August begonnen (Infobox) - war ganz im Zeichen des gravierendsten Vorwurfs gestanden, demzufolge der Arzt einen 13 Jahre alten Buben missbraucht haben soll, indem er diesen dazu nötigte, sich vor ihm zu entblößen, um ihn an seinem Geschlechtsteil zu betasten. Wie das Beweisverfahren ergab, hatte der Bub einen operativen Eingriff im Intimbereich hinter sich. Als der Mann sich ihm als Arzt zu erkennen gab, habe er diesen eine Art Untersuchung vornehmen lassen, sagte der Bub.

Für das Gericht reichte in diesem Punkt die Beweislage nicht für einen Schuldspruch aus. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe geglaubt, der Bub wäre bereits über 14. Außerdem habe sich dieser mit der inkriminierten Handlung zunächst einverstanden erklärt. Als ihn der Schüler wissen ließ, es sei ihm doch unangenehm, habe er "sofort aufgehört".

Der Arzt war 2005 wegen Missbrauchs eines damals elf Jahre alten Knaben vom Landesgericht Krems zu zwei Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil ihm ein Psychiater Pädophilie bescheinigt und befürchtet hatte, der Mann würde ohne Therapie rückfällig werden.

Stelle als Kinder-Turnusarzt trotz einschlägiger Vorstrafe
Am 30. Juni 2008 wurde der Arzt als geheilt entlassen. Er fand umgehend in einem Wiener Spital eine Stelle als Turnusarzt, wo seine kriminelle Vergangenheit offenbar als unproblematisch eingestuft wurde. Er soll im Rahmen seines Turnus sogar auf einer Kinder- Station tätig gewesen sein. Die nunmehrige Richterin hatte sich zur Einholung eines weiteren psychiatrischen Gutachtens über eine allfällige Pädophilie beim Angeklagten entschlossen, da die Staatsanwaltschaft neben einem Schuldspruch die zusätzliche Unterbringung des Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verlangt hatte.

"Die Fakten tragen nicht die Diagnose der Pädophilie", stellte Gutachterin Adelheid Kastner fest. Der 45-Jährige sei - was seine sexuelle Präferenzen betrifft - mittlerweile nicht mehr auf Vorpubertäre, sondern auf Jugendliche und junge Erwachsene konzentriert.

Zu den Sex-Fotos aus dem Gefängnis hatte der Angeklagte versichert, er habe gedacht, dies wäre nicht strafbar, da sich die Betroffenen ja damit einverstanden erklärt und die Bilder auch selbst angefertigt hätten. Außerdem hätten diese nur seinem "Eigenbedarf" gedient, er habe sie nicht weiter verbreitet. Diese Argumentation nahm ihm der Schöffensenat aber nicht ab.

Der 45-Jährige bekannte sich zum inkriminierten sexuellen Missbrauch "nicht schuldig". Er habe geglaubt, der Bub wäre bereits über 14. Außerdem habe sich dieser mit der Handlung zunächst einverstanden erklärt. Als ihn der Schüler wissen ließ, es sei ihm doch unangenehm, habe er sofort aufgehört. Zu den Sex-Fotos aus dem Gefängnis bemerkte der Angeklagte, er habe gedacht, dies wäre nicht strafbar, da sich die Betroffenen ja damit einverstanden erklärt und die Bilder auch selbst angefertigt hätten. Außerdem hätten diese nur seinem "Eigenbedarf" gedient, er habe sie nicht weiter verbreitet.

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