Demnach gaben die Anwälte des Jugendlichen vor dem Bundesgericht an, die Zukunft ihres Mandanten sei "fraglich" und er sei "ernsthaft benachteiligt", nachdem er keine ausreichende Bildung erhalten habe.
Kann nicht lesen, schreiben und rechnen
Wie ABC berichtete, forderte der junge Kläger, dessen Name aus rechtlichen Gründen nicht genannt werden konnte, eine Entschädigung für den zukünftigen Verlust an Einkommen. Obwohl der Staat ihm eine "Weltklasse"-Bildung versprochen habe, sei er an seiner Schule schikaniert worden und könne weder lesen, schreiben noch rechnen, begründeten seine Anwälte die Forderung. Demnach entsprachen die Lese- und Schreibfähigkeiten des Burschen beim Eintritt in die Oberschule im Jahr 2008 denen eines Sechsjährigen.
Zu intelligent für die Sonderschule
Den Anwälten zufolge leidet der Jugendliche unter einer schweren Sprachstörung, einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, Angstzuständen und einer allgemeinen Lernstörung. Er sei aber zu intelligent, um eine Sonderschule zu besuchen. Das Schulamt wollte sich während des laufenden Gerichtsverfahrens nicht zu dem Fall äußern.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.