Kaum ein Krimineller ist mit Prozessführung und Urteil zufrieden. So widerlegt auch Georg B., der am 5. Februar 1992 im Gendarmerieposten in Haid einen Sprengsatz zündete und vor seiner Festnahme einen Gendarmen erschoss und zwei weitere lebensgefährlich verletzte, auf seiner privaten Homepage die seinerzeitige Beweisführung, die ihm lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung einbrachte. Er habe mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und höchstens drei Jahren Haft gerechnet.
Georg. B., der nun nach 19 Jahren Haft seine bedingte Entlassung anstrebt, kritisiert aber nicht nur das Gerichtsverfahren und die damaligen Gutachter, sondern auch die Art der psychologischen Betreuung in den Haftanstalten Stein und Garsten. Therapiegruppen seien immer wieder plötzlich aufgelöst worden. Die Internet-Profilierung des "Lebenslangen" finden aber nicht alle Besucher der Hompage für richtig: Unter den 14 Einträgen im Gästebuch finden sich auch Beschimpfungen.
Justiz rechtlich machtlos
Diese Art der Kommunikation mit "draußen" sehen Insider mit gemischten Gefühlen. Da die Webseite aber nicht aus der Zelle heraus entstanden sein kann – wie berichtet, achtet man in Justizanstalten laut Vollzugsdirektor Generalleutnant Peter Prechtl sehr genau darauf, dass Häftlinge keinen Online-Zugang haben –, ist man rechtlich machtlos.
Polemisch und aggressiv ist hingegen die Internetseite eines anderen Häftlings, des radikalen "Väterrechtlers" Erwin B. (58), dessen Berufungsverhandlung (vier Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt) am Dienstag am Oberlandesgericht Linz stattfindet.
von Johann Haginger, "OÖ Krone"
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