Während die GRAS generell das 2009 neu eingeführte System des E-Votings als "nicht fair" und "mangelhaft" bezeichnete, waren die Wahlen an der Uni Salzburg ein spezieller Fall: Gleichzeitig mit dem E-Voting wurde ein elektronisches Wählerverzeichnis eingeführt, das nicht einwandfrei funktionierte. So wurden, wie im Bescheid der Bundeswahlkommission bestätigt, "einige Wählerinnen nicht oder erst mit Verzögerung zur Wahl zugelassen", während "Doktoratsstudierende erst am zweiten Tag ihr Wahlrecht ausüben konnten". Damit wurde das Recht verletzt, an allen drei Tagen sein Wahlrecht ausüben zu können.
Welche Konsequenzen das auf die Wahl hatte, kann jedoch nicht überprüft werden: Die Papierprotokolle und Stimmzettel der Wahlkommission an der Uni Salzburg sind "nicht auffindbar", wird im Bescheid bestätigt. "Eigentlich ist das die Pointe", so Pentz, "denn damit haben wir die gleiche Situation wie beim E-Voting: Die Wahl ist nicht nachvollziehbar." Die Bundeswahlkommission hob damals nach einem Einspruch der GRAS die Wahl aufgrund der Nichtüberprüfbarkeit auf, das Wissenschaftsministerium ordnete jedoch in zweiter Instanz neue Ermittlungen an. Diese sehen in der Unauffindbarkeit der Wahlakten einen Gesetzesverstoß, da Wahlakten fünf Jahre und Stimmzettel zwei Jahre lang aufgehoben werden müssen.
Die GRAS sieht sich darin bestätigt, dass "die Wahlen nicht fair abgelaufen sind und extrem mangelhaft waren", so Pentz. Man spiele nun den Ball dem Wissenschaftsministerium zu und fordere personelle Konsequenzen bei der Wahlkommission. "Die nächsten Wahlen kommen immerhin bald und dabei hoffen wir auf eine korrekte Durchführung."
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