Nicht rechtskräftig
Der oder die Täter sind offenbar über die Friedhofsmauer geklettert und so auf das Gelände gelangt. Die Flucht dürfte ebenfalls über die Einfriedung geführt haben. Gegen die Unbekannten wird Anzeige wegen schwerer Sachbeschädigung, schwerem Diebstahl und Störung der Totenruhe erstattet.
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