"Massiv beleidigt"

Kaprun-Strafrichter klagt Publizisten – Vergleich fixiert

Salzburg
25.02.2011 19:35
Das Strafverfahren um die Brandkatastrophe in Kaprun (Pinzgau) vom 11. November 2000 mit 155 Toten ist mit 16 rechtskräftigen Freisprüchen längst beendet, der prozessführende Salzburger Richter Manfred Seiss (Bild) ist aber persönlich noch nicht zur Ruhe gekommen. Eine beim Bezirksgericht Graz-Ost eingereichte Privatklage gegen den deutschen Publizisten Hubertus Godeysen wegen "übler Nachrede" wurde erst am Freitag mit einem Vergleich beendet.

Es sei ein Vergleich geschlossen worden, wonach sich Godeysen für mehrere Äußerungen bei Seiss entschuldigt habe, informierte Gerichtssprecherin Silvia Krainz am frühen Abend. Der Beklagte habe sich verpflichtet, einen "Abgeltungsbetrag" von 5.000 Euro an Seiss zu zahlen und die Prozesskosten von rund 2.400 Euro zu begleichen. "Daraufhin zog Seiss die Privatklage zurück", erklärte die Sprecherin des Bezirksgerichtes Graz-Ost.

"Schlechtester Richter des Landesgerichtes"
Der freie Journalist hatte am 9. April beim Brandschutzforum Austria in der Stadthalle Graz vor 350 Seminarteilnehmern referiert und dabei den Kaprun-Richter offenbar mit zwei Aussagen angegriffen. "Godeysen sagte damals, ich sei der bewusst schlechteste Richter des Landesgerichtes Salzburg. Ich sei eine Person ohne großen Tiefgang, oberflächlich, formbar und in der Integrität angreifbar. Und ich sei ein falscher Richter mit umstrittener Reputation", so Seiss.

Aber das sei noch nicht alles an persönlichen Beleidigungen, sagte der Salzburger Richter. "Ich hätte die Sachverständigen durch willfährige Gutachter besetzt und nach dem Prozess eine Siegesfeier in einem Szenelokal durchgeführt", führte Seiss unter Punkt zwei in seinem Klagesatz an das Gericht in Graz aus. Das Delikt "üble Nachrede" ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht, "Beleidigung" mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Konter mit Anzeige wegen Erpressung und Nötigung
Nach Einbringung der Privatklage habe ihn der Journalist wegen Erpressung und Nötigung angezeigt, das Verfahren sei aber vom Landesgericht Innsbruck eingestellt worden, erläuterte Seiss. Godeysen hatte für die Wochenzeitschrift "Die Zeit" mehrere kritische Hintergrundartikel zum Kaprun-Prozess geschrieben. Der Beitrag war aber nicht Gegenstand der Privatklage.

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