Turnen
"Dem Täter oder der Täterin muss das Handwerk gelegt werden", betonte Geschäftsführerin Johanna Stadler. Auf Tierquälerei bzw. mutwillige Tötung stehe laut Paragraf 222 StGB bis zu einem Jahr Haft. Der Täter scheint zudem genau zu wissen, welche Hunde wo zu Hause sind.
"Vier Pfoten" rät Hundebesitzern, mit ihren Tieren nicht in Gerasdorf-Föhrenhain spazieren zu gehen und auch die eigenen Gärten genau zu inspizieren.
Sachdienliche Hinweise sind per Mail an die Tierschutzorganisation bzw. an die örtliche Polizei zu richten.
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