Der Kläger, die "Taxi-Dienst-GmbH", war von einem privatwirtschaftlichen Anspruch ausgegangen und hatte die Stadt auf 6.070,70 Euro beim Bezirksgericht geklagt. Richterin Claudia Werner stellte den Unzuständigkeits-Beschluss den Streitparteien inzwischen bereits zu. "Das Landesgericht ist zuständig für Ansprüche gegen die Republik. In der Sache selbst ist aber noch nichts entschieden", erläuterte Mittermayr. Die Verhandlungskosten habe die klagende Partei zu zahlen, sie könne aber innerhalb von 14 Tagen einen Rekurs erheben. Ein Termin über die zivilrechtliche Verhandlung am Landesgericht steht noch nicht fest.
Poller wegen Defekts hochgefahren?
Der Unfall hatte sich am 24. Juni 2010 beim Mozartplatz ereignet. Ein 61-jähriger Taxifahrer der "Taxi-Dienst-GmbH" krachte mit seinem Mercedes gegen einen versenkbaren Poller. Seiner Ansicht nach sei der Zylinder aufgrund eines technischen Defekts plötzlich hochgefahren. Die zuständigen Beamten der Stadt meinten hingegen, der Poller habe korrekt funktioniert.
Derzeit sind noch zwei weitere Schadensersatzklagen wegen Poller-Unfällen gegen die Stadt Salzburg am Bezirksgericht anhängig. Das zweite Verfahren werde ebenfalls ans Landesgericht verwiesen, beim dritten sei die Zuständigkeitsfrage noch ausständig, sagte der Mediensprecher. Es sei aber anzunehmen, dass der Beschluss in der Causa des Taxiunternehmens richtungsweisend ist.
Seit Inbetriebnahme rund 150 Poller-Unfälle
Bisher haben sich seit Inbetriebnahme der mittels Fernbedienung versenkbaren Poller am 21. Juni 2010 rund 150 Unfälle ereignet. Zu 90 Prozent handle es sich um unberechtigte Nachfahrer. "Seit Juli ist die Unfallrate aber extrem zurückgegangen", sagte Projektleiter Christian Morgner. Das Problemkind ist momentan der Poller in der Dreifaltigkeitsgasse. Die Ursache der Unfall-Häufung wird derzeit geprüft. "Wir sind gerade dabei herauszufinden, warum dort mehr Leute anderen nachfahren - die wenigsten sind Berechtigte."
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