Keine Gnade

Weil verletzter Sohn nicht im Kindersitz saß: 220 Euro Strafe

Salzburg
11.02.2011 08:32
Der Vorfall hat sich bereits im vergangenen Juli ereignet – auf der Berchtesgadener Straße stoppte eine Polizistin den Pkw von Andrea Wächter. Auf der Rückbank ihr neunjähriger Sohn Max (Bild), angeschnallt, aber ohne Kindersitz. Denn durch ihn hätte der Gurt genau auf den verletzten Arm – Max hatte sich vier Tage vorher den Oberarm gebrochen – gedrückt. Die Polizistin kannte keine Gnade: Anzeige, 200 Euro Strafe. Die Mutter hat dagegen berufen - und soll nun sogar 220 Euro zahlen.

Um Punkt 12.05 Uhr stoppt eine Polizistin am 7. Juli 2010 auf der Berchtesgadener Straße bei Straßenkilometer 8,3 den Pkw des Ehepaars Wächter. Max, neun Jahre alt, sitzt angeschnallt auf der Rückbank. Andrea Wächter: "Er hatte vier Tage vorher eine Not-OP, denn er war so unglücklich über einen Hühnerzaun gestürzt, dass er sich beim Aufprall am Ellbogen verletzt und sich einen komplizierten Oberarmbruch zugezogen hatte."

Polizistin: "Das hat Konsequenzen"
Die Polizistin verlangt die Papiere. Und weil diese in einer Tasche auf der Rücksitzbank liegen, bemerkt die Beamtin, dass der Bub nicht auf dem vorgeschriebenen Kindersitz untergebracht wurde. "Das hat Konsequenzen", teilt sie dem verdutzten Ehepaar mit: "Die Anzeige folgt auf dem Fuß."

Bereits am 19.7. trifft der Strafbescheid der BH Salzburg-Umgebung ein und Andrea Wächter trifft beinahe der Schlag: 200 Euro! Sie beruft, ihre Beschwerde wird mit Bescheid vom 2.8.2010 abgeschmettert. Jetzt hat sie den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes angerufen: "Hier hat das Delikt nichts, aber schon gar nichts mit der Strafhöhe zu tun", sagt sie empört.

Unabhängiger Verwaltungssenat entscheidet neu
Reinhold Mayr, Chef der BH Salzburg-Umgebung, wo im Jahr 100.000 Strafakten bearbeitet werden, erfuhr erst am Donnerstag aus dem Radio von dem Vorfall: "Ich kann nur sagen: Es wurde formalrechtlich korrekt eingeschritten. Doch ich muss auch sagen: Freude habe ich mit dieser Entscheidung keine." Doch er macht der Beschwerdeführerin Hoffnung: "Der Unabhängige Verwaltungssenat entscheidet völlig neu. Er kann alles bestätigen, es aber auch bei einer Ermahnung belassen."

Darauf hofft Andrea Wächter: "Wir ziehen aber, wenn nötig, bis vor das Höchstgericht." Denn die Lenkerin sagt: "Ich hätte für mein Vergehen vor Ort natürlich sofort bezahlt." Doch nach der Berufung wurde ihre Strafe sogar noch hinaufgesetzt: Auf 220 Euro.

von Wolfgang Weber und Markus Tschepp, Kronen Zeitung

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