Fall Silke Schnabel

W. beteuert unter Tränen: “Ich bin unschuldig!”

Salzburg
10.02.2011 21:06
Die ersten Prozesstage hindurch hat sich der Angeklagte im Prozess um den 18 Jahre zurückliegenden Mord an Silke Schnabel sehr gefasst gezeigt und beinahe regungslos den Verhandlungsverlauf beobachtet. Nachdem ihm am Donnerstagnachmittag zwei Richter seine protokollierten Stellungnahmen vorgelesen hatten und er dazu Stellung nehmen durfte, kam es aber zu einem Gefühlsausbruch. "Ich kann mich nur mehr wiederholen: Ich bin unschuldig, ich habe mit ihrem Tod nichts zu tun", sagte er ergriffen. Als der Vorsitzende daraufhin eine Pause einlegte, wurde W. weinend und mit rotem Gesicht aus dem Saal geführt.

Der 52-jährige Beschuldigte hatte die Geschworenen auch noch gebeten, ihm Glauben zu schenken. Was seine Einvernahmen während der ersten Untersuchungshaft im Jahr 1992 betraf, hatte W. damals keine Antwort darauf gewusst, warum seine Unterhose neben ihm lag, als er am Morgen der mutmaßlichen Tatnacht am 11. Juli 1992 mit bis zu den Knöcheln heruntergezogenen Jeans an der Salzach-Böschung schlief.

Er habe sich dort schlafen gelegt, weil er müde war und glaubte, er sei schon zu Hause, gab der Beschuldigte damals zu Protokoll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Leiche Schnabels an jener Stelle in den Fluss geworfen wurde. Der Angeklagte beteuerte allerdings 1992 wie auch nach seiner neuerlichen Verhaftung am 10. September 2010 seine Unschuld und betonte, er habe mit der Tat nichts zu tun. Einmal gab er an, dass er es zwar bedauert hätte, dass sich Silke nach der Sperrstunde am 11. Juli 1992 im Bereich des Elmo-Kinos von ihm getrennt habe und nach Hause gegangen sei, er habe aber gehofft, sie im Lokal "Max und Moritz" wiederzusehen.

Psychologe Müller präsentierte Expertise
Bereits am Vormittag hatte Kriminalpsychologe Thomas Müller seine Expertisen zu Mordfällen präsentiert, der Profiler erklärte, dass man unter drei Voraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer Täterschaft des 52-jährigen Angeklagten ausgehen könne: Wenn eine örtliche und zeitliche Nähe zum Tatort vorlag, eine persönliche Beziehung zum Opfer bestanden habe und der Täter vorher erniedrigt worden ist. Müller zog zur Erstellung seines Gutachtens zahlreiche Fallbeispiele heran und durchleuchtete auch jene fünf Sexualdelikte, die der Beschuldigte in den Jahren 1975 bis 1979 begangen haben soll und stellte Parallelen fest.

Die Frauen widersetzten sich den versuchten Vergewaltigungen, worauf der Täter mit Gewalt reagierte. In allen Fällen handelte es sich um einen Blitzangriff, erklärte der Profiler. Je mehr sich das Opfer widersetzte, desto mehr Gewalt wandte der Täter an. Er habe von den Frauen erst dann abgelassen und sei geflüchtet, als eine dritte Person gekommen sei.

Zunehmende Gewaltintensität ab 1976
Von 1976 bis 1979 habe der Täter die Intensität der Gewaltanwendungen gesteigert. Zuerst reagierte der Täter mit Schlägen ins Gesicht, einmal verlor eine Frau aufgrund der kräftigen Schläge einen Schneidezahn. 1979 habe ein weiteres Opfer massive Bissverletzungen davongetragen. "Der Täter hat der Frau in die Wange gebissen und versucht, das Blut aus der Wunde zu saugen", schilderte der Gutachter.

Müller: Mord an Silke Schnabel war "Overkill"
Die laut Anklage am 11. Juli 1992 in der Stadt Salzburg vergewaltigte und ermordete Silke Schnabel habe neben massiven Verletzungen im Genitalbereich auch schwere Gesichtsverletzungen - Hämatome, Einblutungen und einen Nasenbeinbruch - aufgewiesen, was auf einen "Overkill" des Täters schließen lasse, sagte Müller. Je näher die Beziehung sei und je mehr Widerstand das Opfer setze, desto mehr gehe er mit Hass und Wut vor. Entsteht eine scheinbare Kränkung - wenn der Täter in seiner Männlichkeit oder seinem Selbstwertgefühl verletzt wird -, beginne er Delikte zu setzen, so Müller. Der erste Angriff sei vermutlich ein "Kontaktangriff" auf den Hals gewesen.

"Delikt hat beim Täter etwas ausgelöst"
Warum dann seit 1992 keine weiteren Sexualdelikte des Beschuldigten mehr bekannt wurden, fragte die beisitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. "Ich bin überzeugt, dieses Delikt hat nachhaltig beim Täter etwas ausgelöst", antwortete der Kriminalpsychologe. Und warum W. - falls er tatsächlich der Täter sei - beim mutmaßlichen Tatort an der Salzach-Böschung mit heruntergezogenen Jeans eingeschlafen und nicht geflüchtet sei, wollte Richter Günther Nocker wissen. Dazu Müller: "Es gibt Fälle, wo der Täter neben dem Opfer einschläft." Das Durchführen des Deliktes könne die Täter danach in einen komatösen Schlaf versetzen. "Sie haben endlich erreicht, was sie sonst nie erreicht haben."

Kurz nach Mittag bestätigte dann die Salzburger Gerichtsmedizinerin Edith Tutsch-Bauer in ihrer Stellungnahme vor Gericht, dass jenes Blut, das bei einer Hausdurchsuchung Ende Juli 1992 auf dem Gürtel des Beschuldigten gefunden wurde, die Blutgruppe A aufwies, die auch das Mordopfer Silke Schnabel hatte.

Plädoyers erst um 20.30 Uhr beendet
Die anschließenden Plädoyers dauerten bis um 20.30 Uhr. Ein wesentliches Indiz für die Schuld des Angeklagten sei, dass "damals wie heute keine Hinweise auf andere Tatverdächtige vorlagen, betonte Staatsanwalt Andreas Allex und meinte: "Er war der letzte Mensch, der Silke Schnabel gesehen hat." Der Todeszeitpunkt sei dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge sehr wahrscheinlich ident mit dem Verschwinden des Mädchens.

Laut Zeugen habe Silke Schnabel in der mutmaßlichen Tatnacht am 11. Juli 1992 auch jene Bluse getragen, die ein paar Wochen später bei dem Angeklagten sichergestellt wurde. Zur Frage, wie die Bluse in die Wohnung von Anton W. kam, mutmaßte der Staatsanwalt: Diese könnte von den zwei Polizisten, die Anton W. am Morgen des 11. Juli schlafend an der Salzachböschung auffanden, nicht bemerkt worden sein, W. hätte die Bluse dann mitgenommen.

Blut am Gürtel hatte selbe Blutgruppe
Als weiteres Indiz wertete Allex, dass das Blut am Gürtel des Verdächtigen dieselbe Blutgruppe wie die von Silke Schnabel aufwies. Belastend seien auch nicht nur Aussagen von Prostituierten und des damaligen Chefermittlers gewesen, sondern auch die Tatortanalyse von Thomas Müller. Offensichtlich habe der Angeklagte die Tat verdrängt, sagte der Staatsanwalt.

Opferanwalt Stefan Rieder, der die Mutter des Opfers vertritt, bezeichnete es als sehr belastend für den Beschuldigten, dass dessen Mutter zwei Beweisgegenstände verschwinden lassen wollte: Die Bluse von Silke Schnabel und den mit Blut befleckten Gürtel des Verdächtigen. Rieder forderte einen "symbolischen Mindestbetrag" von 1.000 Euro als Teilschmerzensgeld. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass die Silkes Mutter von dem Angeklagten Geld haben wolle, erklärte Rieder.

Verteidiger appelliert an Geschworene
Verteidiger Karl Wampl rüttelte an das Gewissen der Geschworenen: "Meine Überzeugung, ja fast Aufforderung an Sie ist: sprechen Sie ihn frei, einen sicheren Beweis haben wir nicht." Für alle "Fakten" in diesem Mordfall könne man auch eine andere plausible Erklärung finden, meinte der Anwalt. Die Schlüsse, die Täter-Profiler Müller ziehe, "sind wissenschaftlich nicht messbar". Sie  beruhten auf Erfahrungswerten und Beobachtungen, seien aber nicht zwingend, erklärte Wampl.

Die Übereinstimmung der Blutgruppe ist für den Verteidiger ebenfalls kein Beweis. Die Blutgruppe A hätten ja 43 Prozent der Menschen im westlichen Kulturkreis. Und das Faktum, dass Anton W. die Bluse bei sich zu Hause hatte, spreche nicht gegen seinen Mandanten. "Hat er sie als Trophäe heimgenommen? Das wäre ja noch dümmer als sich am Tatort hinzulegen. So blöd kann er nicht sein", sagte Wampl. Er erinnerte die Geschworenen auch daran, dass am Tatort keine Spuren eines Mordes festgestellt wurden und dass sich mit der Zeit die Erinnerungen der Zeugen "verformen" würden - manche seien gewollt oder ungewollt durch die Medienberichterstattung manipuliert worden.

Das "letzte Wort" hatte der Angeklagte. "Ich habe es schon zweimal gesagt - mehr kann ich nicht sagen: Ich bin unschuldig. Danke."

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