Prozess in Linz

Frau soll 585.000 Euro unterschlagen haben

Oberösterreich
04.02.2011 13:35
Eine ehemalige Mitarbeiterin des Linzer Flughafens in Hörsching muss sich gegen den Vorwurf der Veruntreuung seit Freitag in einem Schöffenprozess im Landesgericht Linz verantworten. Der Staatsanwalt wirft ihr vor, zwischen 2002 und Herbst 2009 über 585.000 Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Die Angeklagte bestritt in einem Teilgeständnis diese Summe. Die Verhandlung wurde auf 17. Februar vertagt.

Die Frau war seit 1995 für einen finanziellen Teilbereich des Flughafens allein verantwortlich. Dabei musste sie tägliche Einnahmen in bar und unbar abrechnen, an die Buchhaltung weiterleiten und das Bargeld auf ein Konto der Flughafengesellschaft einzahlen. Während sie im Herbst 2009 auf Urlaub war, fiel ihren Kollegen auf, dass Belege fehlten. Wegen des Verdachtes von Unregelmäßigkeiten wurde eine Überprüfung eingeleitet.

Summe unklar
Für das laufende Jahr wurde ein Schaden von mehr als 64.000 Euro angenommen. Das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich gelöst, die Frau verpflichtete sich, Wiedergutmachung für den Betrag zu leisten. Dann ging sie allerdings vor das Arbeits- und Sozialgericht. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich.

Ihr Mann nahm einen Kredit auf, für den sie mitbürgte, und der Schaden wurde beglichen. Doch die Überprüfung am Flughafen ging weiter. Sie ergab, dass seit 2002 von insgesamt 161 Tagen die Abrechnungen fehlten. Aus der Rekonstruktion der Daten errechneten die Prüfer einen Gesamtschaden von 585.828,16 Euro, der ihr nun der Ex-Mitarbeiterin in der Anklage vorgeworfen wird.

Vor Gericht legte die Frau ein Teilgeständnis ab. Sie übernehme die "Verantwortung" für die 64.000 Euro, die sie schon zurückbezahlt habe. Diese Summe gelte allerdings für den Zeitraum ab 2002, und sie habe sie nicht in die eigene Tasche gesteckt. Es könnte auch weniger gewesen sein. Entgegen den vorliegenden Abrechnungen sei in der Kassa einmal zu viel Geld vorhanden gewesen, einmal zu wenig, und sie habe die "Schwankungen" durch eigene Entnahmen oder Einzahlungen ausgeglichen.

Außerdem sei sie bei ihrer Arbeit überlastet gewesen. Die Berechnung des Gesamtschadens von mehr als 585.000 Euro sei für sie nicht nachvollziehbar, erklärte die Beschuldigte. Weil ihre Verantwortung anders war als bei mehreren früheren Aussagen und sie auch in der Verhandlung unterschiedliche Angaben machte, warf ihr der Staatsanwalt Lügen vor.

Vertagung
Ohne Geständnis ist für das Gericht ein umfangreiches Beweisverfahren mit Befragung der geladenen Zeugen notwendig. Der Verteidiger stellte obendrein in Aussicht, dass er ein Gutachten beantragen könnte. Das Gericht entschied daher bereits vor der Mittagspause, dass zwar am Freitag noch die ersten Zeugen gehört werden sollten, aber danach die Verhandlung vertagt werden müsse.

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