Die Anklagebehörde in St. Pölten hatte Gutachten von Brand-, elektrotechnischen, geologischen sowie Heizungs- und Anlagensachverständigen angefordert. Fischer werde sich nun "den Akt ansehen, ob alles da ist oder Ergänzungen notwendig sind". Er erinnerte am Donnerstag an die Aufgabe der Sachverständigen "alles zu untersuchen". Erste Rohentwürfe der Experten hatte die Behörde bereits Ende vergangenen Jahres erhalten. Das Verfahren läuft wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
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Die ermittelnden Kriminalisten hatten keinen konkreten Schuldigen gefunden. Sie erstatteten in ihrem Abschlussbericht Anzeige gegen unbekannt. Die Katastrophe ausgelöst haben dürfte ein Leck in der Gasleitung unter dem Gehsteig vor dem Haus. Es soll durch einen Lichtbogenkurzschluss in einem das Gasrohr kreuzenden 20-kV-Stromkabel verursacht worden sein, das Gas strömte daraufhin durch ein stillgelegtes Rohr in das Haus. Die Leitungen lagen praktisch aufeinander, der erforderliche Mindestabstand wurde demnach nicht eingehalten.
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