In 50 Jahren
Martens beschreibt seinen Mandanten, der eine zweijährige Haftstrafe wegen Betruges verbüßt, als Riesen. Dessen Inhaftierung sei so schmerzhaft, dass sie gegen europäische Menschenrechtsgesetze verstoße, ist der Anwalt überzeugt. Ein elektronisch überwachter Hausarrest wäre daher gerechter, erklärte Martens.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass es in dem Fall am Donnerstag eine Anhörung gegeben habe. Eine Entscheidung wird für den 8. Februar erwartet.
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