Drama im Pflegeheim

Suizidversuch von Insassin: Pater geht frei, Pflegerin ‘zahlt’

Salzburg
20.01.2011 19:32
Der Selbstmordversuch einer 73-jährigen Pensionistin am 6. Dezember 2009 in einem Seniorenheim in der Stadt Salzburg hat am Donnerstag am Salzburger Landesgericht zu einem Prozess wegen "unterlassener Hilfeleistung" geführt. Eine Diplomkrankenschwester (48) und ein herbeigerufener Diözesanpriester (54) hätten es verabsäumt, sofort einen Arzt zu verständigen, lautete der Vorwurf der Bezirksanwältin. Während der Priester freigesprochen wurde, hat die Krankenschwester im Rahmen einer Diversion einen Geldbetrag in der Höhe von 1.500 Euro zahlen.

Der Freispruch für den Priester ist aber noch nicht rechtskräftig, da die Bezirksanwältin bisher keine Erklärung abgegeben hat. Gegen die verhängte Diversion für die Krankenschwester in der Höhe von 1.500 Euro – den Antrag dazu hatte ihr Verteidiger Bernhard Zettl gestellt – kann die Staatsanwaltschaft noch berufen. Wenn die Angeklagte die Summe bezahlt hat, wird das Verfahren gegen sie allerdings eingestellt. Das teilte der Sprecher des Bezirksgerichtes, Franz Mittermayr, mit.

Bei Ankunft des Paters brannten Kerzen
Vor den "Urteilen" war der Abend des Unglücks noch einmal genau beleuchtet worden. Der Geistliche arbeitete damals beim Seelsorge-Notruf der Erzdiözese – die Krankenschwester habe ihm telefonisch mitgeteilt, dass er zu der lebensmüden Heimbewohnerin kommen solle, schilderte der Geistliche. Bei seiner Ankunft brannten nur 20 kleine "Opferkerzen" im Zimmer, die Pensionistin trug eine schwarze Perücke und lag im Bett. Nach einem Gespräch führte er zur seelischen Stärkung eine Krankensalbung durch. Als zwei Polizisten eintraten, die dem Strafantrag zufolge nicht sogleich verständigt worden waren, sagte er zu den Beamten, dass er noch nicht fertig sei. "Das war aber keine Aufforderung, dass sie hinausgehen."

Pater schaut nie hin, weil er "bei Blut schnell kollabiert"
Die zahlreichen Schnittwunden, die sich die Frau mit einem Messer am Körper zugefügt hatte, die Blutflecken am Nachthemd, an der Bettdecke und auf dem Teppich seien ihm nicht aufgefallen, sagte der Angeklagte, "ich sah eine Wunde am Hals, die blutete aber nicht. Es ist auch nicht meine Aufgabe festzustellen, wo die Patientin verwundet ist." Er schaue auch deshalb nie genau hin, weil er bei Blut schnell kollabiere, erklärte der "Notruf"-Priester, "eine Tatwaffe sah ich nicht. Ich nahm ihr aber eine lange Stricknadel weg."

Warum er nicht die Rettung verständigt hatte? "Als ich angekommen bin, hat mir die Krankenschwester gesagt, dass es ein Selbstmordversuch war und sie bereits die Polizei verständigt hat. Ich habe angenommen, dass die alles in die Wege leiten. Deshalb bin ich meiner Arbeit nachgegangen", sagte der Priester. Die Polizisten alarmierten die Rettung, die Verletzte wurde mit Schnittwunden an Armen, Beinen und am Hals ins Spital gebracht. Die Rollstuhlfahrerin kehrte später wieder ins Heim zurück.

Krankenschwester fühlte sich ebenfalls unschuldig
Die Krankenschwester fühlte sich ebenfalls nicht schuldig. "Ich wollte für die Pensionistin das Beste und habe gemacht, was mir in diesem Fall als richtig erschienen ist", erklärte sie Bezirksrichterin Christa Grund. Die Richterin vernahm im Laufe des Nachmittags noch einige Zeugen. Gegen die beiden Beschuldigten war anfangs auch wegen des Verdachtes der Mitwirkung am Selbstmord ermittelt worden. Die Justiz ließ diesen Tatverdacht jedoch fallen.

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