Arbeitsrechtlich ist es noch kein Thema. "Da es noch keinen vergleichbaren Rechtsfall gibt, gibt es auch keine Judikatur. Grundsätzlich scheint die Sache aber nur bedenklich, wenn Persönlichkeitsrechte herabwürdigend verletzt werden", sagt AK-Experte Heimo Typplt.
Ob das verordnete Tragen eines Firmenkapperls so interpretiert werden kann? Ein Zusteller aus dem Pongau zur "Krone": "Ich bin mehr als 30 Jahre bei der Post, 20 davon als Zusteller. Warum soll ich bei minus drei Grad ein Baseball-Sommerkapperl aufsetzen? Zudem wurden von der Dienststellenleitung Konsequenzen fürs Nicht-Aufsetzen angedroht."
Für Salzburgs Post-Gewerkschaftschef Franz Wallmann "ist das kein Problem, solange es ein Einzelereignis bleibt. Ständige Werbeträger sind wir keine." Aber man möchte auch die "Quelle" bei ihrem Neustart unterstützen. Postsprecher Michael Homola: "Ich verhehle nicht, dass wir uns von der Wiederbelebung der Quelle einiges versprechen. Millionen Kataloge und Pakete werden von uns zugestellt."
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