Ein Stadtgärtner, der von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt worden war, wurde ein Jahr nach dem Unfall rechtskräftig freigesprochen (siehe Infobox). Auf zivilem Weg klagten die Opfer die Stadt aber auf Schmerzensgeld - und bekamen in einem Zwischenurteil Recht, bestätigte Gerichtspräsident Franz Cutka am Montag.
Als Verantwortlicher für die umgestürzte Pappel habe die Stadt nicht alle zur Abwendung der Gefahren erforderliche Sorgfalt aufgewendet. Eine ÖNORM-Kontrolle hätte "die von dem hohlen Baum ausgehende Gefahr aufgezeigt". Die Stadt müsse daher für das Schmerzensgeld aufkommen.
Eingeklagt wurden 140.000 Euro. Ob die Kläger diesen Betrag auch erhalten, steht aber noch in den Sternen. Sollte der Anwalt der Stadt in Berufung gehen, könnte es auch 2011 noch kein rechtskräftiges Urteil geben, meinte Cutka. Erst dann kann man aber über die tatsächliche Höhe des Schmerzensgeldes entscheiden.
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