Die damals beratenden Wirtschaftsprüfer und Anwälte hätten bestätigt, dass Augustus Teil der Bankengruppe sei und die Großveranlagungsgrenze deshalb nicht zur Anwendung komme. Dass OeNB und FMA diese Ansicht nicht teilen sei für die Bank "überraschend", da bis zur OeNB-Prüfung 2009 keine betreffenden Bedenken geäußert wurden, die Behörden hätten aber seit 2008 von dem Geschäft gewusst. Eine Prüfung des Vorwurfs durch Experten habe ergeben, dass "kein Fehlverhalten" der Bank vorliege. Dennoch habe man die Beteiligung unter die "theoretische" Größenveranlagungsgrenze reduziert.
Die Bank werde im Rahmen der Bilanzierung des Jahres 2010 eine Rückstellung für die Strafe bilden, diese könne aus dem Jahresüberschuss vor Steuern abgedeckt werden. Die Höhe der Strafzahlung, kolportierte 56 Millionen Euro, beruhe "im Wesentlichen auf einem 'Rechenmodell' gemäß BWG".
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