"Kein Fehlverhalten"

Hypo NÖ will bei Strafzahlung vor Gericht ziehen

Niederösterreich
21.12.2010 15:29
Die Hypo Niederösterreich will gegen eine allfällige Strafe durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) vor das Höchstgericht ziehen. Sollte am Ende doch eine Strafzahlung verhängt werden, könne diese dank der "wirtschaftlich guten Situation" aus den Einnahmen des laufenden Jahres gedeckt werden, hieß es von Seiten des Unternehmens. Der Bank wird vorgeworfen, bei der Kreditvergabe von 800 Millionen Euro an das irische Spezialvehikel Augustus die Großveranlagungsgrenze überschritten zu haben.

Die damals beratenden Wirtschaftsprüfer und Anwälte hätten bestätigt, dass Augustus Teil der Bankengruppe sei und die Großveranlagungsgrenze deshalb nicht zur Anwendung komme. Dass OeNB und FMA diese Ansicht nicht teilen sei für die Bank "überraschend", da bis zur OeNB-Prüfung 2009 keine betreffenden Bedenken geäußert wurden, die Behörden hätten aber seit 2008 von dem Geschäft gewusst. Eine Prüfung des Vorwurfs durch Experten habe ergeben, dass "kein Fehlverhalten" der Bank vorliege. Dennoch habe man die Beteiligung unter die "theoretische" Größenveranlagungsgrenze reduziert.

Die Bank werde im Rahmen der Bilanzierung des Jahres 2010 eine Rückstellung für die Strafe bilden, diese könne aus dem Jahresüberschuss vor Steuern abgedeckt werden. Die Höhe der Strafzahlung, kolportierte 56 Millionen Euro, beruhe "im Wesentlichen auf einem 'Rechenmodell' gemäß BWG".

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