Drama in Grödig

Volksschüler von Rutsche erschlagen – Prozess vertagt

Salzburg
17.12.2010 12:56
Ein tragischer Unfall auf einem Bauernhof in Grödig (Flachgau) hat am Freitag am Bezirksgericht Salzburg zu einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung geführt. Bei einem Schulausflug am 23. Juni war ein siebenjähriger Volksschüler von einer umstürzenden 80 bis 100 Kilogramm schweren Rutsche getroffen worden. Er starb drei Wochen später im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen. Beschuldigt wurden das Landwirte-Ehepaar, ein Lehrer und eine Aufsichtsperson. Die Verhandlung wurde vertagt.

Die Volksschul-Klasse aus der Stadt Salzburg hatte einen Ausflug zu dem bäuerlichen Anwesen gemacht. Nach einer Führung durften die Kinder auf der Wiese des Bauernhofs spielen, wo eine Schaukel und eine Rutsche standen. Der Siebenjährige kletterte unter das Gerüst der Metallrutsche und dürfte auch daran gerüttelt haben. Die Rutsche stürzte um und traf den Buben seitlich am Kopf. Er zog sich einen Schädelbruch und schwerste Kopfverletzungen zu. Am 14. Juli verloren die Ärzte des Salzburger Kinderspitals schließlich den Kampf um das Leben des Erstklässlers.

Landwirte fühlen sich mitverantwortlich
"Das Spielgerät aus Metall war nicht ausreichend gesichert", lautete nun der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Rutsche war nicht in der Wiese verankert, sondern stand auf einer leicht schrägen Metallplatte. Die beiden Landwirte fühlten sich auch mitverantwortlich an dem Tod des Schülers. Sie hätten den Kindern das Rutschen zwar verboten, die Rutsche aber nicht umgelegt, was besser gewesen wäre, erklärte sie. Der 51-jährige Bauer schilderte noch, er habe die Rutsche von einem anderen Bauern geschenkt bekommen. Möglicherweise war das Gerät ein Eigenfabrikat.

36-jähriger Lehrer sieht sich unschuldig
Der 36-jährige Lehrer und der 25-jährige Begleiter - es handelte sich um den Lebensgefährten der Mutter einer Schülerin - beteuerten hingegen ihre Unschuld. Der Pädagoge meinte, er habe sich zum Zeitpunkt des Unfalles gerade im Bauernhaus aufgehalten und die Aufsicht an zwei weitere Erwachsene übertragen. Der Begleiter der Schulklasse gab zu bedenken, dass es nahezu unmöglich sei, alle Schüler gleichzeitig im Auge zu behalten.

Richterin Gunda Knapp vertagte die Verhandlung zur Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens und zur Abhaltung eines Lokalaugenscheins auf dem Bauernhof. Das teilte der Sprecher des Bezirksgerichtes, Franz Mittermayr, mit. Die Expertise soll über die Gefährlichkeit der Rutsche Auskunft geben. Von der Rekonstruktion der damaligen Verhältnisse auf dem Hof erwartet sich das Gericht Informationen darüber, wie die Kinder beaufsichtigt wurden.

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