Causa Anita K.

Verdächtiger war kein rechtmäßiger Vormund

Niederösterreich
09.12.2010 15:01
Die vermisste Anita K. ist vermutlich tot, ihr mutmaßlicher Mörder hat Selbstmord begangen - trotzdem liegt in dem Fall noch einiges im Dunklen. Fest steht, dass die junge Frau, wie ihre Schwester, rein rechtlich gesehen nichts mit dem Verdächtigen verbunden hatte. Eine Vormundschaft oder Erziehungsberechtigung für die Mädchen habe der 54-Jährige nicht gehabt, betonte der Kremser Staatsanwalt Friedrich Kutschera am Donnerstag.

Der Kontakt des aus Tirol stammenden Mannes zu den beiden noch minderjährigen Kindern - Anitas ältere Schwester dürfte knapp unter 14 gewesen sein - sei in einer Gehörloseneinrichtung über den Vater der Mädchen entstanden, bestätigte Marcus Januschke, Anwalt der Schwester. Vermutlich dürfte der Vater, mit dem es auch Probleme gegeben haben dürfte, dann gestorben sein und weil sich die Mutter nicht kümmern wollte, habe der 54-Jährige die Kinder bei sich aufgenommen, so der Anwalt. Laut Staatsanwaltschaft Krems sollen beide Elternteile allerdings noch am Leben sein, Aufenthaltsort unbekannt.

Verurteilung spielte "keine Rolle"
Ein "Versagen" der Behörden wollte man jedenfalls nicht sehen. Solange alle einverstanden seien, sei es gesetzlich in Ordnung, wenn Kinder bei jemand anderem als ihrem Erziehungsberechtigten aufwachsen - und dies sei hier offenbar der Fall gewesen, erläuterte Kutschera. Daher dürfte auch eine bereits getilgte Verurteilung des Mannes wegen schwerer Sexualdelikte - er soll sogar mehrere Jahre im Maßnahmenvollzug verbracht haben - keine Rolle gespielt haben.

Anwalt der Schwester: Beziehung auf freiwilliger Basis
Unterschiedliche Angaben gibt es auch zum tatsächlichen Verhältnis zwischen dem Verdächtigen und den beiden jungen Frauen. Während die Polizei von Gewalt und Missbrauch spricht, die "zur Gewohnheit" wurden, basierten die Beziehungen laut Januschke auf freiwilliger Basis. Für die Ermittler des Landeskriminalamtes war das - von der 23-Jährigen wegen einer neuen Beziehung ausgesprochene - Ende des Verhältnisses jedenfalls die Ursache ihres Verschwindens.

Polizei hofft, wenigstens Teile der Überreste zu finden
Die Suche nach der Leiche der 23-Jährigen wird weiter fortgesetzt. Die Ermittler glauben aber, maximal Teile der Überreste finden zu können: "Das Verschwinden der Leiche hat der Verdächtige mit entsprechender Akribie gemacht", sagte Leopold Etz vom Landeskriminalamt. Selbst wenn die Ermittler entsprechende Funde machen, sei nicht sicher, ob man - bedingt durch die Hitze beim Verbrennen bzw. durch die Witterung - überhaupt noch DNA-Proben nehmen könne. Ausständig ist auch noch der DNA-Abgleich der im Wagen des 54-Jährigen gefundenen Haare. Ein herkömmlicher Haarvergleich mittels Mikroskop habe aber eine Übereinstimmung mit Anita K. ergeben.

Anita suchte mit 16 Jahren bei Jugendamt Hilfe
Wie am Donnerstag außerdem bekannt wurde, habe sich die damals 16-jährige Anita im Dezember 2003 an das Wiener Jugendamt (MA 11) gewandt und dabei angegeben, dass sie psychischer Gewalt ausgesetzt sei - das teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Das Mädchen sei damals allein in einer Jugendamtsstelle gewesen. Bis Anfang Jänner 2004 habe es eine Gefährdungsabklärung gegeben, danach sei der Fall nicht weiterverfolgt worden.

Am 12. Jänner 2004 sei das Jugendamt außerdem von einem Gericht um eine Stellungnahme gebeten worden. "Wir werden üblicherweise in solchen Fällen befragt, ob Obsorge gewährt werden kann oder Ähnliches", sagte die Sprecherin. Detaillierte Angaben konnte sie nicht machen, weil die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind und es nur mehr rudimentäre elektronische Aufzeichnungen gibt. Das Bezirksgericht Favoriten bestätigte, dass es einen Akt zu Anita K. aus dem Jahr 2004 gibt. Der Akt liege derzeit bei den Justizbehörden in Krems. Genauere Auskünfte wollte man jedoch nicht geben.

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