Listerien-Skandal

Sammelklage von acht Geschädigten gegen Prolactal

Oberösterreich
09.12.2010 11:52
Die Affäre um den Listerien-verseuchten Quargel geht jetzt doch vors Zivilgericht. Laut dem Verein für Konsumenteninformation, der am Donnerstag eine Sammelklage im Namen von acht Geschädigten eingebracht hat, war das betroffene Unternehmen Prolactal mit Sitz in Linz zu einer außergerichtlichen Einigung nicht bereit. Viel mehr noch, versucht sich der Käseproduzent offenbar per Firmenrecht, aus der Verantwortung zu stehlen.

Die Affäre rund um den mit Listerien verseuchten Quargel aus dem Prolactal-Werk im steirischen Hartberg hatte Ende 2009/Anfang 2010 mehrere Todesfälle in Österreich und Deutschland sowie eine Reihe von teils schweren Erkrankungen zur Folge gehabt. Trotz ärztlicher Gutachten sei das Unternehmen nicht bereit gewesen, außergerichtlich Schadenersatz zu leisten, berichtet der VKI. 

Abgespaltene GesmbH soll haften
Als der Skandal brodelte und jeder Schritt Prolactals in der Öffentlichkeit dokumentiert wurde, gelobte die Firma Transparenz und versprach stets, die Verantwortung zu übernehmen. Im Februar 2010 gestand Prolactal sogar "Fehler bei der Produktion" ein. Eingelöst werden soll das Verantwortungs-Versprechen nun aber offenbar nicht: Laut VKI versucht der in Linz hauptansässige Betrieb, die Haftung durch eine firmenrechtliche Spaltung und Übernahme auf eine neue "Prolactal SauermilchkäsevertriebsgmbH" mit Sitz am Produktionsort Hartberg abzuschieben.

"Wir hoffen immer noch, dass das Unternehmen die Geschädigten ohne langes Verfahren rasch und ordentlich entschädigt", erklärte Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Doch wenn man versucht, der Haftung zu entgehen, werden wir die Ansprüche gerichtlich durchsetzen." Es werde aber "nicht gelingen, die Haftung auf eine kleine Firma abzuschieben und sich selbst rauszuhalten", glaubt Kolba. Der Stammbetrieb hafte weiterhin.

80.000 Euro Streitwert
Der Streitwert der nun eingereichten Sammelklage liegt laut VKI bei 80.000 Euro. Bei den Geschädigten, für die die Konsumentenschützer jetzt vor Gericht ziehen, handelt es sich um sechs zum Teil schwer erkrankte Personen und in weiteren zwei Fällen um die Erben von Verstorbenen. Sie haben ihre Ansprüche dem VKI abgetreten und sich gleichzeitig dem bereits anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Graz als Privatbeteiligte angeschlossen.

Rechtsanwalt Dieter Gallistl hat die Sammelklage gegen die Prolactal GmbH am Donnerstag beim Landesgericht Linz eingebracht, da sich der Hauptsitz der Firma in der oberösterreichischen Landeshauptstadt befindet. Es werden Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schadenersatz aufgrund von Schutzgesetzverletzungen und nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geltend gemacht.

Weitere Geschädigte könnten innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Firmenspaltung im Amtsblatt - die am 9. November erfolgt ist - ihre Ansprüche geltend machen, so der VKI.

Prolactal: "Spaltung hat nichts mit Ansprüchen zu tun"
Die VKI-Klage war bei Prolactal bis Donnerstagmittag laut Firmensprecher Gerald Kneidinger noch nicht eingelangt. Jedoch würden laufend Verhandlungen mit Geschädigten, die Ansprüche an das Unternehmen stellen, geführt. "Bei klarer Beweisführung werden die Fälle auch anerkannt", meinte Kneidinger.

An den Erfolg einer Sammelklage glaubt das Unternehmen offenbar nicht. Es seien lauter Einzelfälle, die individuell verhandelt würden. Prolactal stelle sich der Verantwortung, betonte Kneidinger. Die vom VKI kritisierte Abspaltung habe nichts mit den Ansprüchen zu tun.

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