Missbrauchsopfer

Anlaufstelle des Landes wird bis März verlängert

Salzburg
06.12.2010 10:49
Für Gewalt- und Missbrauchsopfer in Einrichtungen des Landes Salzburg wird es Entschädigungszahlungen geben. Sozial-Landesrätin Erika Scharer (SPÖ) richtet eine vierköpfige Kommission ein, welche die bisher bekannten Fälle prüft und dann feststellt, ob eine Psychotherapie und Schmerzensgeld angebracht sind. Die Anfang September 2010 installierte Opfer-Anlaufstelle wird bis Ende März 2011 verlängert, wie aus einem Zwischenbericht hervorgeht, der am Montag der Landesregierung vorgelegt wurde.

Die "Anlaufstelle für Gewalt- und Missbrauchsopfer" wurde in einem Büro an der Fachhochschule Puch-Urstein (Tennengau) eingerichtet. Eine Psychologin und eine Pädagogin kümmern sich um die Anliegen der Betroffenen. Es geht um sexuelle oder körperliche Übergriffe, die sich im Zeitraum von 1945 bis 1970 in Einrichtungen des Landes Salzburg zugetragen haben. Die Opfer waren meist Kinder oder Jugendliche, die von der Jugendwohlfahrt den Einrichtungen - vorwiegend Heimen - zugeteilt wurden.

Zuhören geht vor finanzielle Entschädigung
Innerhalb von drei Monaten meldeten sich bis zum 3. Dezember laut Scharer-Sprecherin Monika Rattey insgesamt 48 Personen bei der Anlaufstelle, 31 davon wurden mehrfach beraten. "Die meisten wollen, dass man ihnen zuhört. Sie erzählen, was ihnen angetan wurde. Eine finanzielle Entschädigung ist nicht das große Thema", schilderte Rattey. Aber es gebe doch einige, die ein Schmerzensgeld verlangen und auch eine Therapie in Anspruch nehmen möchten. Rund 60 Prozent der Betroffenen berichteten von körperlicher Gewalt, etwa 40 Prozent seien sexuell missbraucht worden.

"Da es keine bundesländerübergreifende, einheitliche Regelung im Bereich der Entschädigungszahlungen gibt, werden wir uns - so wie das Land Tirol - an die Richtlinien der Opferschutzkommission der Kirche anlehnen", erklärte Rattey. Die Höhe des Unterstützungsfonds des Landes wird erst nach Überprüfung der einzelnen Fälle festgelegt. Die Salzburger Kommission bringt dazu ihrer Vorschläge ein. Sie besteht aus einem Vertreter der Ärzteschaft, der Justiz, der Anlaufstelle und der Jugend-Wohlfahrt.

Eine Entschädigung oder Psychotherapie durch das Land ist nur für Opfer von Landes-Einrichtungen vorgesehen. Von den 48 Personen waren nur fünf in Salzburger Einrichtungen untergebracht. 43 befanden sich in kirchlichen Heimen oder Einrichtungen anderer Bundesländer. "Diese werden an die zuständigen Stellen verwiesen", erläuterte die Scharer-Sprecherin.

Andrang ist enorm
Der Andrang auf die Anlaufstellen anderer Bundesländer sei noch größer als in Salzburg, sagte Rattey. Der Grund: "Seit den Siebziger-Jahren gibt es keine Heime mehr in Salzburg. Es wurde auf Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche für jeweils rund acht Personen umgestellt, die sehr gut funktionieren."

Die Ombudsstelle der Erzdiözese Salzburg, die im Jänner installiert wurde, verzeichnete bis September 82 mutmaßliche Fälle von körperlicher Gewalt oder sexuellen Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter. Davon hätten sich 38 Fälle vor 1970 ereignet, diese seien daher verjährt, erklärte Pressesprecher Wolfgang Kumpfmüller. "Zirka zehn bis 15 Personen forderten eine finanzielle Entschädigung. Ein Fall wurde bereits von der Klasnic-Kommission bewilligt."

Vermutlich seien aber nach der Opferschutzkommission-Sitzung am vergangenen Freitag weitere Zahlungen genehmigt worden. "Der Bericht darüber ist bei uns noch nicht eingetroffen. Die meisten Betroffenen wollen in erster Linie eine Psychotherapie, damit sie gut weiterleben können. Das Finanzielle steht oft an zweiter Stelle", betonte Kumpfmüller.

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