"Im Zweifel"

Salmonellen-Fall im Pongau: Freispruch für Eierbäuerin

Salzburg
01.12.2010 13:42
Rund 15 Personen sind im Oktober 2009 in St. Johann im Pongau an einer Salmonellen-Vergiftung erkrankt. Die Staatsanwaltschaft Salzburg machte dafür schließlich eine Bäuerin verantwortlich, in deren Betrieb infizierte Eier festgestellt wurden. Ein Salzburger Einzelrichter sprach die beschuldigte Landwirtin am Mittwoch bei einem Prozess im Zweifel allerdings frei. Das Gericht konnte nicht nachweisen, dass die Eier nach dem Vermarktungsverbot vom 12. Oktober an die Betroffenen ausgeliefert worden waren. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach einer Betriebsfeier der Salzburg AG am 1. Oktober in einem Gasthof in St. Johann erlitten neun Personen eine Salmonellen-Vergiftung. Die Eier der Hühner von der 49-jährigen Angeklagten waren zuvor an den Gastwirt ausgeliefert worden. Mitte Oktober erkrankten mindestens sechs Einheimische, die der Ehemann der Bäuerin mit Eiern beliefert hatte. "Am 14. Oktober habe ich einen Kuchen gemacht und den Teig gekostet, am 16. Oktober ist es mir total schlecht gegangen. Ich hatte Fieber, Magenkrämpfe und Durchfall", schilderte eine 44-jährige Frau. Sie habe die Eier spätestens am 9. Oktober, also vor dem behördlich verhängten Vermarktungsverbot, bekommen.

Eigener Schwager brachte Fall ins Rollen
Weitere drei Privatkunden konnten im Zeugenstand ebenfalls keinen Nachweis erbringen, an welchem Tag genau sie die Eier erhalten hatten. Einen Fehler gestand der Ehemann der Geflügelbäuerin ein: Nach dem Vermarktungsverbot seien die hofeigenen Eier für Industrieware weiterverkauft worden. Jene Eier, welche zum Verzehr bestimmt waren,  wurden von einem anderen Betrieb zugekauft. Nach dem Verpacken habe er aber einmal zwei Paletten mit je 30 Industrieeiern irrtümlich auf den Stapel der Kunden-Eier gestellt und diese dann an die Schwägerin und deren Schwager ausgeliefert. Die beiden Verwandten wurden zwar nicht krank, doch der Schwager - er arbeitet beim Gesundheitsamt - erstattete Anzeige.

Die Eierbäuerin wurde wegen Vergehens nach Paragraf 81 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes angeklagt. Sie erzählte, dass die Eier alle 15 Wochen untersucht werden. Am 9. Oktober wurde sie von der Tierärztin verständigt, dass etwas nicht stimme, am 12. Oktober wurde das Vermarktungsverbot verhängt. Auf Anordnung der Behörde wurden alle Hühner vergast und die Stallungen am 24. Oktober desinfiziert und gereinigt.

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