Laut Scharer erfolge die Antragseinbringung für das Landespflegegeld in Salzburg zentral von einer Stelle bei der Landesregierung, und diese funktioniere ausgezeichnet. Es werde von einer Hand der Antrag auf Vollständigkeit überprüft und auch, ob die Voraussetzung für einen Anspruch gegeben sei. Die durchschnittliche Verfahrensdauer habe dadurch deutlich reduziert werden können. "Für Salzburg gibt es daher keine Notwendigkeit der Übertragung des Landespflegegeldes an den Bund" , so die Soziallandesrätin.
Ein Nein zu Hundstorfers Vorschlag kam auch aus Vorarlberg. Die zuständigen Vertreter Tirols, Kärntens, Oberösterreichs, der Steiermark, des Burgenlands und Wiens können der Idee hingegen durchaus etwas abgewinnen. In Niederösterreich wollte man den Vorschlag noch nicht kommentieren.
Symbolbild
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