Tod durch Tritte

Mord an Holzknecht – 27-Jähriger aus Salzburg angeklagt

Salzburg
25.11.2010 12:56
Ein 27-jähriger Holzknecht soll vor zwei Jahren einen Kollegen in Adnet (Tennengau) ermordet und die Leiche zusammen mit einem weiteren Mann zur Verschleierung der Tat in die Wiestal-Schlucht geworfen haben. Das wirft zumindest die Staatsanwalt Salzburg dem Tennengauer in ihrer Anklage vor, die dem Verteidiger am Donnerstag zugestellt wurde. Der Verdächtige sitzt in U-Haft, gibt aber nur eine Körperverletzung bei einem Trinkgelage auf einem Bauernhof zu. Mit dem Tod des 36-Jährigen will er nichts zu tun gehabt haben.

Die drei befreundeten Holzknechte trafen sich in der Nacht auf den 26. Oktober 2008 in der Werkstätte des bäuerlichen Anwesens, das den Eltern des Mordverdächtigen gehört. Nachdem reichlich Alkohol geflossen war, eskalierten die Stänkereien zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. Bei dem Handgemenge habe der 27-jährige Holzknecht seinen Kontrahenten, der bereits wehrlos auf dem Rücken lag, mit festem Schuhwerk durch "eine Vielzahl von heftigen Tritten gegen die Brust- und Bauchregion" getötet, heißt es in der Anklage.

"Für Leichenabwurf geeignete Stelle"
Danach soll er zusammen mit dem zweitangeklagten 41-Jährigen die Leiche des in Mondsee (OÖ) geborenen Opfers auch noch misshandelt haben. Die beiden hätten den Toten vor dem Morgengrauen über eine drei Meter hohe Stützmauer 56 Meter tief in die Schlucht geworfen. Das sei "die für einen Leichenabwurf am besten geeignete Stelle" gewesen.

Drei Tage später alarmierte der Vater des Mordverdächtigen die Polizei, weil der Kastenwagen des Opfers immer noch am Hof stand. Anfangs stand ein Selbstmord im Raum, bei einem Hubschrauber-Suchflug wurde die Leiche schließlich in der Schlucht entdeckt. Der Beschuldigte gestand zwar ein, er habe den Mann "ein wenig gestiefelt und ihm ein paar Fotzen verabreicht", doch der 36-Jährige sei dann grußlos aus der Werkstätte gegangen und nicht wiedergekommen. Diese Version erzählte auch der Zweitangeklagte.

Taxlerin bedroht: "Sonst passiert‘s dir a so!"
Der Mordverdächtige - er war bereits früher wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden - soll Anfang November 2008 während einer Taxifahrt mit seinem "Komplizen" wegen des Vorfalls telefoniert haben. Die Taxilenkerin, die das Gespräch mithörte, bedrohte er laut Zeugenaussage mit den Worten "Halt die Papp‘n, sonst passiert‘s dir a so!". Eineinhalb Jahre später wurde er nach einer Sachbeschädigung in einem Lokal in Hallein festgenommen. Dabei soll er sich den Polizisten widersetzt und eine Beamtin mit einem Faustschlag verletzt haben. Danach wurde er in U-Haft genommen.

Sein Verteidiger Franz Essl betonte nun, dass sein Mandant mit dem Tod des Holzknechtes nichts zu tun habe. "Die Todesursache und die Todesumstände sind de facto bis heute nicht geklärt. Viele Behauptungen in der Anklageschrift sind spekulativ." Es sei anzunehmen, dass der Holzknecht, der laut Gerichtsmedizin zum Todeszeitpunkt 1,7 Promille Alkohol im Blut hatte, in seinem Rausch ohne Fremdeinwirkung in die Schlucht gestürzt ist. Juristisch interessant: Das Oberlandesgericht Linz verneinte bei Albert H. den Haftgrund des Mordverdachts, unterstellte ein Hantieren mit Vermutungen. Aber der Staatsanwalt: "Es verkennt das Wesen des Indizienprozesses."

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