Prozess in Salzburg

Bettler raubte Mann 234.600 Euro – vier Jahre Haft

Salzburg
22.11.2010 12:32
Eine Gesamtstrafe von vier Jahren unbedingte Haft hat am Montag am Landesgericht Salzburg ein Bettler aus Rumänien erhalten, der im Mai 2009 einem Pensionisten in Salzburg 234.000 Euro Bargeld geraubt hatte. Der 21-Jährige gab sich damals als Gehbehinderter aus. Er bettelte auf Krücken und entriss dann seinem Opfer die Tasche mit der hohen Geldsumme.

In der ersten Verhandlung zeigte sich der Rumäne verwirrt, dann allerdings gestand er den Raub doch ein. Als ein neurologischer Gutachter keine Geisteskrankheit feststellen konnte, beteuerte er schließlich, dass er von einem Kriminellen zu den Taten gezwungen worden sei und nannte auch den Namen des rumänischen Drahtziehers. Dieser hätte mehrmals Bettler mit einem Bus zum Stehlen ins Land gebracht, schilderte der Angeklagte.

Opfer brachte sich nach Raub um
Besonders tragisch: Der 74-jährige Pensionist "hatte sich nach dem Raub aus Verdruss das Leben genommen", berichteten Angehörige. Der Mann hatte am 6. Mai von seiner Hausbank die 234.600 Euro für eine Investition in der Familie abgehoben. Als er mit dem Bargeld in der Tasche zum Auto ging, näherte sich der auf Krücken gestützte Rumäne und bettelte um Geld. Der Pensionist schob ihn zur Seite und stieg ein. Da riss der Bettler plötzlich die Autotüre auf, schnappte sich die Tasche, schmiss die Krücken weg und "lief wie ein Wiesel davon", wie Richterin Karoline Edtstadler lakonisch bemerkte.

"Heimtückische Vorgangsweise"
Eine Überwachungskamera hatte den Verdächtigen gefilmt. Er wurde im September in Rumänien gefasst. Das Strafmaß (Strafdrohung bei Raub: ein bis zehn Jahre Haft) setzte die Richterin in dem fortgesetzten Prozess aus "generalpräventiven Gründen": Der Angeklagte sollte durch die Strafe von weiteren Vergehen abgehalten werden, betonte sie. Dass er anfangs eine Unzurechnungsfähigkeit vorgetäuscht hatte, wertete sie ebenso erschwerend wie die "heimtückische Vorgangsweise" und die hohe Schadenssumme.

Edtstadler sprach den drei Erbberechtigten des Opfers jeweils 78.000 Euro zu. Das Urteil lautete eigentlich auf drei Jahre und elf Monate Haft. Es kam aber noch eine vierwöchige Zusatzstrafe des Bezirksgerichtes wegen eines versuchten Diebstahles einer Lederjacke hinzu. Weder die Staatsanwältin noch der Verteidiger gaben eine Erklärung zu dem Urteil ab.

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