Fünf Jahre Haft

Urteil im Prozess um Brandstiftung bei Linz Textil

Oberösterreich
18.11.2010 15:18
Der Prozess gegen den 26-jährigen Ex-Mitarbeiter der Linz Textil AG, der in dem Unternehmen drei Brände mit einem Schaden von über 12 Millionen Euro gelegt haben soll, hat am Donnerstag im Landesgericht Linz mit einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft geendet. Zudem soll der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die aber zurechnungsfähig sind, eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, am 13. Dezember 2009 und am 9. Jänner 2010 in der Linz Textil einen Brand gelegt zu haben. Zudem wurde er wegen Brandstiftung in der Wohnung seiner Ex-Freundin und der Sachbeschädigung am Auto eines Nachbarn verurteilt. Freigesprochen wurde der 26-Jährige vom Verdacht, den Brand am 20. Oktober 2009 in der Linz Textil gelegt und das Auto des neuen Freundes seiner Ex-Partnerin angezündet zu haben.

Hoher Schadenersatz
Außerdem muss der Mann zwölf Millionen Euro Schadenersatz leisten, dieser wurde der Versicherung zugesprochen. Die Gesamtschadenssumme in der Firma beträgt 12,3 Millionen Euro. Der Staatsanwalt und der Verteidiger gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für die vorgeworfenen Taten lag bei bis zu zehn Jahren Haft.

Der Verteidiger des Angeklagten hatte Freisprüche für die ersten beiden Brände im Jahr 2009 gefordert. Dafür seien weder Motiv noch Indizien vorhanden. Beim dritten Brand am 9. Jänner 2010 sei es nicht gelungen, die Unschuld zu beweisen, so der Anwalt. Hier habe er mit einem Schuldspruch gerechnet.

Der Beschuldigte selbst blieb bei seiner Unschuldsbeteuerung. "Ich weiß, dass ich kein Heiliger war, ich habe schon viel Blödsinn gemacht, aber bitte verurteilen Sie niemanden für etwas, was er nicht getan hat", hatte er sich am Donnerstag an das Gericht gewandt.

"Von Schuld überzeugt"
Der Staatsanwalt hingegen ist "felsenfest von der Schuld des Angeklagten überzeugt". Der Mann nehme es mit der Wahrheit nicht so genau, das habe auch die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner bescheinigt. Ein geringer Auslöser führe bei dem 26-Jährigen zu völlig inadäquaten Reaktionen, gab sie an. Ein Gutachten bescheinigt dem Angeklagten zwar Zurechnungsfähigkeit, aber auch eine schwere Persönlichkeitsstörung.

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