Nazi-Sprüche etc.

Wiederbetätigungs-Prozess: Diversion für fünf Angeklagte

Niederösterreich
15.11.2010 13:12
Im Prozess um Wiederbetätigung gegen 14 Angeklagte, sechs davon aus Niederösterreich, in Eisenstadt hat das Gericht Montagmittag bereits die ersten Entscheidungen gefällt: Bei fünf Jugendlichen im Alter von 18 bis 20 Jahre wurde der Antrag ihrer Verteidiger auf Erledigung ihres Verfahrens im Wege der Diversion angenommen. Zwei Jugendliche müssen 70 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen. Über einen Angeklagten wurden 80 Stunden verhängt, zwei weitere müssen jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Verantwortung der 13 Angeklagten vor Gericht fiel unterschiedlich aus: Sein Mandant, der zur Tatzeit noch Jugendlicher gewesen sei, habe damals aufgrund der falschen Gesinnungsgenossen und unter Alkoholeinfluss gehandelt, führte der Verteidiger eines 19-jährigen Niederösterreichers aus: "Er hat mir erzählt, dass es ihm leid tut." Außerdem habe der heute 19-Jährige dem Nationalsozialismus für immer abgeschworen und sei auch nicht mehr mit den anderen Angeklagten in Kontakt.

32-Jähriger bestreitet Schuld

Der Rechtsbeistand eines 32-Jährigen, der beim Konzert in Nickelsdsorf dabei gewesen war, wies für diesen jede Schuld zurück. Sein Mandant habe "weder selbst die Hand gehoben noch selbst etwas gerufen, was ihm hier zur Last gelegt wird". Der Antrag, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen, wurde vom Gericht abgelehnt.

Der Anwalt eines 22-jährigen Wieners kam auf dessen Tätowierungen zu sprechen: "Nicht jeder, der einen Anker tätowiert hat, ist auch ein Matrose", meinte der Jurist. Bei der "schwarzen Sonne" handle es sich um ein "keltisches Symbol". Und bei der Zahl 88 (sie wird in Neonazi-Kreisen als Code für "Heil Hitler" verwendet, Anm.), handle es sich um eine "Fan-Codierung" von Rapid Wien. Die Verhandlung wurde nach der Befragung von sieben Angeklagten unterbrochen und soll am Nachmittag fortgesetzt werden.

13 Angeklagte anwesend

Das Verfahren begann mit Verzögerung, da zunächst zwei Geschworene fehlten. Die 13 anwesenden Angeklagten im Alter von 18 bis 38 Jahre - sechs Niederösterreicher, vier Burgenländer und drei mit Wohnsitz in Wien - wurden zunächst nach ihren Personalien befragt. Nach dem Eintreffen des letzten Geschworenen kurz nach 10.30 Uhr konnte die Erste Staatsanwältin Theresia Schneider-Ponholzer mit ihrem Anklagevortrag beginnen. Aufgrund der großen Zahl von Angeklagten und Verteidigern musste sie dies allerdings aus der zweiten Sitzreihe tun.

Der Hauptvorwurf betraf dabei zwei an sich nicht miteinander verbundene Gruppen, die in Eisenstadt und in Nickelsdorf mit Äußerungen und Gesten aus der Zeit des Nationalsozialismus aufgefallen seien. Weil ein Angeklagter bei beiden Aktionen dabei gewesen sein soll, wurde jedoch gegen alle 14 mutmaßlich Beteiligten gemeinsam verhandelt.

Eine Gruppe von sechs damals noch jugendlichen Angeklagten soll im Herbst 2007 oder im Frühjahr 2008 im Eisenstädter Schlosspark Aufstellung genommen haben und in Gegenwart von Spaziergängern die Hand zum "Deutschen Gruß" erhoben haben. Einem von ihnen wurde außerdem vorgeworfen, sich "zum Nationalsozialismus in seiner Gesamtheit" bekannt zu haben.

Beim Konzert der Punkband Agnostic Front, das am 19. August 2009 in Nickelsdorf stattfand, soll dann eine siebenköpfige Gruppe - wiederum mit einschlägigen Parolen und Gesten - negativ aufgefallen sein. Drei Angeklagte sollen laut Staatsanwaltschaft auch ihre Tätowierungen - darunter ein Hakenkreuz, die Zahl 88 und eine "schwarze Sonne" - gezeigt haben.

Gab es Kontakt zu bundesweit agierenden Nazigruppen?

Laut Anklage gab es auch Versuche, Kontakt zu bundesweit agierenden Neonazigruppen aufzunehmen. Es sei auch zu einigen Treffen gekommen. Die Eisenstädter Gruppe habe im Jahr 2007 die Idee geboren, eine schlagkräftige Gruppe "echter Gesinnungsgenossen" zu etablieren. Als Name für diese Verbindung sei "Schlagring-Division" ins Auge gefasst worden. Einen verbotenen Schlagring stellten später Polizisten sicher. Als Beweis für die angeklagten Vorfälle legte die Staatsanwaltschaft auch Handyfotos vor.

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