Wegen lauter Musik

Nachbarwohnung mit Ziegelstein beworfen: verurteilt

Salzburg
10.11.2010 12:40
Wegen gegenseitiger Lärmbelästigung haben sich zwei Nachbarn im Mai in der Stadt Salzburg nicht nur mit einem Gartenschlauch und Blumentöpfen "duelliert", sondern am Mittwoch auch verbal vor einem Salzburger Strafrichter befetzt. Einer der "Streithanseln", ein 50-jähriger Frühpensionist, gestand ein, dass er dem Bewohner von gegenüber einen Ziegelstein gegen die Terrassentür geworfen hatte, weil der andere ihn mit Wasser bespritzt hätte. Für die "Wurf-Attacke" kassierte der Angeklagte eine bedingte Geldstrafe von 240 Euro.

"Er hat mich zum vierten Mal von oben bis unten angespritzt und fast die Steckdose getroffen. Da hab ich zum Durchdrehen angefangen und ein paar Sachen 'rüberg'haut", schilderte der Angeklagte. Wenn er nicht ein paar Schnäpse und Bier getrunken hätte und nicht seit 15 Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leiden würde, dann wäre er nicht ausgeflippt. Aber mit einer Schrotflinte habe er ihn nicht umbringen wollen. "Das sagte ich nur aus Spinnerei zur Polizei", erklärte er Einzelrichter Peter Hattinger.

Laute Musik löste finalen Streit aus
Das Opfer der "Wurfgeschoß-Attacke" fühlte sich von der Musik aus der Wohnung des Angeklagten belästigt. "Er war besoffen und hat volle Wäsch' aufgedreht. Ich schrie: 'Mach die Tür zu'. Ich konnte ja nicht einmal an einem Sonntagnachmittag Formel 1 schauen und hab schon zig-mal bei der Polizei angerufen. Außerdem hat er meine Freundin als Hure bezeichnet. Aber mit Wasser angespritzt hab' ich ihn an diesem Tag nicht, das war ein paar Wochen vorher." Diese Aussage führte zu Wortgefechten der Männer im Gerichtssaal. Der Richter musste mehrmals zur Ordnung rufen. Er fand auch an dem Zeugen etwas auszusetzen: "Ganz so sauber sind auch Sie nicht. Zehn Leute haben unterschrieben, die sich aufregen."

Richter: "Saufen Sie nicht so viel!"
Gegen Ende der Verhandlung beruhigten sich die erhitzten Gemüter. "Herr Richter, geben Sie ihm keine Strafe. Er soll 500 Euro für die kaputte Tür zahlen", zeigte sich der Nachbar nachsichtig. "Wir sind hier nicht im Bazar", erinnerte die Anklagevertreterin. Der Pensionist, der keine Strafe wollte, wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen und wegen Sachbeschädigung nicht rechtskräftig verurteilt. Er hat den Schaden bereits wiedergutgemacht, was der Richter als Milderungsgrund wertete. "Danke" verabschiedete sich der Angeklagte. "Jetzt gebt Ruhe miteinander. Und saufen Sie nicht so viel", gab ihm Hattinger mit auf den Weg.

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