Stromautobahn

Verbund will Kabel-Gesetz nicht – Land verlangt Prüfung

Salzburg
09.11.2010 08:08
Hochspannung um die 380-kV-Stromautobahn quer durch Salzburg: Seit zwei Jahren werden die Anrainer vom Land mit dem „Kabel-Gesetz“ beruhigt. Doch der Verbund will diese strengen Vorschriften umgehen. Jetzt bittet das Land den Verfassungsgerichtshof um Hilfe: Die Höchstrichter entscheiden übers Kabel.

Für die besorgten Bürger war das „Landes-Elektrizitätsgesetz“ die große Hoffnung: Damit legte Salzburg 2008 fest, dass für die großen Freileitungen ein Mindestabstand zu Wohnhäusern und Siedlungen gilt (400 bzw. 200 Meter) – und wenn dieser Abstand unterschritten wird, müsste die Leitung verkabelt werden.

Soweit die schöne Theorie. Doch beim zweiten Teil der 380-kV-Leitung könnte das neue Gesetz in der Praxis kläglich scheitern. Der Verbund fand nämlich eine Hintertür im Gesetz und reichte die Trasse zur Prüfung in Wien ein.

Weniger Abstand durch Starkstromwege-Gesetz des Bundes
Der Trick: Teil 1 der Leitung von St. Peter (OÖ) bis Elixhausen geht bald in Betrieb. Aber auch bei Teil 2 bis Kaprun meldet der Verbund St. Peter in OÖ. als Ausgangspunkt der Freileitung, weil dort noch einige Umbauten nötig sind. Und damit ist die 380er-Trasse ein Projekt in zwei Bundesländern. Nach Ansicht der Verbund-Juristen gilt dann nicht mehr das Salzburger Kabel-Gesetz, sondern das Starkstromwege-Gesetz des Bundes, das viel weniger Abstand zu Wohnhäusern zulässt – und in dem es keine Pflicht fürs Erdkabel gibt.

Die Landesregierung trat am Montag die Flucht nach vorne an: Sie bittet den Verfassungsgerichtshof um eine Prüfung, welches Gesetz für die 380er-Leitung gilt. Ob es ein Kabel in Salzburg geben muss, entscheiden also die Höchstrichter in Wien. „Alle Bescheide wären wegen Einsprüchen ohnehin bei dem Gericht gelandet. Auf dem Weg wird die Prüfung des Gesetzes vorgezogen – das Ergebnis bleibt gleich“, sagte Landes-Vize Wilfried Haslauer.

von Robert Redtenbacher, Kronen Zeitung

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