Auf körperliche Übergriffe bei 14-Jährigen sollte möglichst schnell reagiert werden, "nicht aber unbedingt mit einer strafrechtlichen Verurteilung", sagte Einzelrichterin Bettina Maxones-Kurkowski.
Die Diversion mit einer Probezeit von zwei Jahren wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung eines Schülers ausgesprochen, dem der 14-Jährige einen Faustschlag verpasst hatte, und wegen der Sachbeschädigung. Für die zerstörte Hecke muss er einen Teilschadensersatz von 500 Euro zahlen. Freigesprochen wurde er von dem Vergehen der Körperverletzung und gefährlichen Drohung in jeweils zwei Fällen.
Bub von Schule suspendiert
Er sei von seinen Mitschülern provoziert worden, rechtfertigte sich der Teenager am ersten Prozesstag am 14. Oktober. Er wurde von der Hauptschule in der Stadt Salzburg suspendiert und schließlich entlassen. Der 14-Jährige lebt nun in einer Wohngemeinschaft einer sozialen Einrichtung und besucht eine Schule auf dem Land. Während der Probezeit darf er nicht straffällig werden, sonst blüht ihm eine Verurteilung.
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