Prozess vertagt

Bursch (16) soll PC-System an Schule lahmgelegt haben

Elektronik
03.11.2010 13:28
"Ich habe keinen Virus draufgespielt" - mit diesen Worten hat ein mittlerweile 16-jähriger Schüler am Mittwoch vor einem Salzburger Richter den Vorwurf bestritten, am 9. März dieses Jahres das Computersystem einer Salzburger Berufsschule lahmgelegt zu haben. Dass er einer Mitschülerin einen Amoklauf in der Schule angekündigt hatte, habe er "aus Wut und Aggression" gesagt, weil er von der Schule als Täter verdächtigt worden sei. "Ich wollte niemandem Angst machen." Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Vier Minuten vor der Mittagspause wurde das störende Programm auf jenem Computer im Laborraum installiert, an dem der beschuldigte Schüler während des Unterrichts gesessen war. "Es wurden sinnlose Datenpakete in das Netz gebracht", erklärte der EDV-Lehrer im Zeugenstand. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass der Lehrer die Schüler bereits fünf Minuten vor der Pause aufgefordert hatte, die Rechner auszuschalten.

Bursch bezichtigt "den großen Unbekannten"
Man könnte das Programm ja mit einer Zeitschaltung installieren oder von einem anderen Computer aus starten, meinte er. Ein anderer Schüler hätte dieses störende Softwareprogramm in die Schule gebracht. Wer das war, wisse er allerdings nicht. "Der große Unbekannte also", konstatierte Richter Peter Hattinger.

Theoretisch sei es auch möglich gewesen, dass kurz vor der Pause jemand zu seinem Arbeitsplatz zurückgekehrt sei und das System lahmgelegt habe, ergänzte der Schüler. Schwer belastet wurde er allerdings von einem Mitschüler: "Er hat mir am nächsten Tag erzählt, dass er was getan hat und wir das schon mitkriegen werden." Und eine Mitschülerin hatte "Angst um die ganze Schule", weil er während des Heimweges zu ihr gesagt habe, es werde bald in der Zeitung stehen, dass er mit einer "Puffn" im Lehrerzimmer gestanden sei. Diese Aussage wertete Staatsanwalt Robert Holzleitner als gefährliche Drohung.

Nächste Verhandlung soll Verantwortung klären
Ob der Bursche nun tatsächlich die "Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems" verursacht hat, wie dieses Delikt der schweren Sachbeschädigung in Paragraf 126b des Strafgesetzbuches spezifiziert wird, soll nun der Systemadministrator mit seiner Zeugenaussage bei der nächsten Verhandlung klären. Verteidigerin Eva Gietzinger verlangte auch die Vorlage sämtlicher Protokolle, die den Rechner betreffen.

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