Gericht stoppt Amt

Vater kümmert sich nicht – Jugendamt klagt einfach Mutter

Oberösterreich
14.10.2010 16:06
Diesmal ist es ein Richter gewesen, der ein Obsorge-Drama um ein kleines Mäderl gestoppt hat: Das Linzer Jugendamt wollte per Gerichtsbeschluss allen Ernstes einer 31-jährigen Mutter das Sorgerecht entziehen lassen und die fünfjährige Tochter zu Pflegeeltern geben, weil der Ex-Gatte und Vater sein Besuchsrecht nicht ausübte.

Wegen "Kindeswohlgefährdung" hatte das Linzer Jugendamt beim Bezirksgericht den Antrag auf Obsorge-Entzug gestellt: Durch die Vater-Entbehrung sei das Mäderl in der langfristigen Entwicklung gefährdet.

Recht des Kindes auf beide Eltern
Doch in diesem Fall konnte die 31-jährige Mutter nichts dafür: Ihr afghanischer Gatte hatte sie verlassen, als sie schwanger wurde: "Schmeiß das Kind in den Mistkübel!" Die Ehe wurde geschieden, die Linzerin zog ihre Tochter allein auf, der arbeitslose Gatte verschwand, schwängerte eine Jugendliche.

Erst im Vorjahr forderte der Kindesvater, der seine Tochter noch nie gesehen hatte und für den der Staat die Alimente zahlt, ein Besuchsrecht, das ihm auch gerichtlich zuerkannt wurde. Auflage: Besuche nur unter Aufsicht des Jugendamtes und eines Psychologen.

Dieses Besuchsrecht nahm der Vater aber kein einziges Mal wahr. Vielmehr verschwand er nach Deutschland – und stellte heuer einen Antrag auf die Obsorge über seine Tochter.

"Obwohl das Jugendamt letztlich eingestehen musste, dass der Kindesvater nicht auffindbar war, stellte es einen Antrag, um der Mutter das Sorgerecht zu entziehen, weil sie das Besuchsrecht verweigere", wunderte sich Anwalt Helmuth Hackl, der die Mutter vertrat, über diese Jugendamt-Aktion – siehe auch Interview in der Infobox. Verwundert war letztlich auch der Bezirksrichter: Antrag des Jugendamtes abgewiesen.

von Johann Haginger, "OÖ Krone"

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