Causa Tierschützer

Selbstanzeigen von Behörde nun abgewiesen

Niederösterreich
12.10.2010 14:21
300 Selbstanzeigen haben Tierrechtsaktivisten im Frühjahr um den Beginn des Wiener Neustädter Prozesses gegen 13 Tierschützer wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation bereits bei den Staatsanwaltschaften Wien und Wiener Neustadt eingebracht (siehe Infobox). Bis dato aber "erfolglos": Ein Großteil der Anzeigen sei wegen fehlender "konkreter Sachverhaltssubstrakte" eingestellt worden, berichtete der beim Prozess erstangeklagte Obmann des Vereins Gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch (Bild rechts), am Dienstag.

Zu Verfahrensbeginn Anfang März hatten sich 220 Personen bei der Wiener Anklagebehörde selbst angezeigt, weil sie ihrer Meinung nach ebenfalls verdächtig seien, der kriminellen Organisation nach Paragraf 278a StGB anzugehören (siehe Infobox). Die Staatsanwaltschaft Wien habe das aber zurückgewiesen. Eine Mitgliedschaft in legal geführten Gruppierungen, deren Tätigkeit sich auf nicht gesetzeswidrige Aktionen beschränke und bei denen eventuell einzelne Mitglieder Straftaten verübten, sei nicht nach Paragraf 278a StGB strafbar, so die Begründung.

"Kein Anlass" für Einleitung eines Verfahrens
Daraufhin wurden weitere 80 Anzeigen bei der Wiener Neustädter Anklagebehörde eingebracht, die ja den Prozess gegen die 13 Angeklagten führt. Auch hier wurde die Einleitung von Verfahren abgelehnt - mit einem "Dreizeiler", wie Stefan Traxler, Verteidiger von fünf Angeklagten, berichtete. Die Eingabe sei geprüft worden, für die Einleitung eines Verfahrens sei aber "kein Anlass" gefunden worden, hieß es in den Schreiben.

Staatsanwaltschaften Linz und Wien als nächstes Ziel
Die Tierschützer lassen aber nicht locker und wollen den Prozess mit den - bisher zu nichts führenden - Selbstanzeigen weiter "karikieren", wie sie meinen. Daher seien vergangene Woche bei den Staatsanwaltschaften in Wien und Linz zwei neue Selbstanzeigen eingebracht worden - und zwar mit jeweils analogen Vorwürfen wie in den Strafanträgen zweier Beschuldigter. Tatsächlich sollen die beiden Selbstanzeiger die gleichen Handlungen gesetzt haben wie die zwei Angeklagten. "Es liegt aber nahe, dass die Staatsanwaltschaft auch hier nicht reagieren wird", sagte Balluch. Dies würde dann aber die Frage aufwerfen, nach welchen Kriterien hier vorgegangen wurde.

Verteidiger: Prozess vermutlich bis Sommer 2011
Das Verfahren gegen die Aktivisten - sechs sind rein nach Paragraf 278a angeklagt, die übrigen sieben auch wegen diverser anderer Delikte - läuft seit 2. März. Bisher wurden knapp 90 Zeugen der Anklage vernommen. Über jene 300, die seitens der Verteidigung beantragt wurden, wurde laut Traxler bisher nicht entschieden. Momentan pausiert die Verhandlung bis zur zweiten Novemberhälfte. Ein Ende dürfte noch lange nicht in Sicht sein: Er schätze, dass sich der Prozess "weit ins Jahr 2011 und wahrscheinlich sogar über den Sommer hinaus ziehen wird", so der Anwalt.

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